Freigrenze: Wieviel Radioaktivität darf das AKW verlassen

Revision Strahlenschutzverordnung

Bis zum Februar 2016 lief die Vernehmlassung zur revidierten Strahlenschutzverordnung  (1994).

Die Freigrenzen in der Strahlenschutzverordnung werden an diejenigen der europäischenStrahlenschutzgesetz Richtlinien angepasst. Die Freigrenzen definieren die Aktivität, unterhalb welcher ein radioaktiver Stoff als unbedenklich gilt. Durch die Harmonisierung dieser Werte mit der EU werden beim grenzüberschreitenden Warenverkehr Probleme vermieden.

http://www.bag.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01217/index.html?lang=de&msg-id=59102

„Freimessen“ beim AKW-Rückbau Ein Artikel der ippnw

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert