| Atom- Behörden | Letzte Änderung: 03.05.2011 |
||||||||||||
| Behörden | |||||||||||||
Behörden Mühlen mühlen langsam! Auszug aus der Homepage des UVEK vom 3. Mai 2011 "Um auch künftig die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, erachtet der Bundesrat den Ersatz von bisherigen sowie den Bau neuer Kernkraftwerke als nötig. Der Entscheid über den Bau eines neuen KKW untersteht dem fakultativen Referndum." |
|
ENSI Das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen. Es hat am 1. Januar 2009 seine Tätigkeit als Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK aufgenommen. Zitat ab der ENSI Homepage: "Aufgaben und Personal blieben gleich, doch während die HSK zum Bundesamt für Energie gehörte, ist das ENSI eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt - vergleichbar mit der SUVA oder dem Institut für geistiges Eigentum." Wers glaubt! Sitz des ENSI ist Brugg im Kanton Aargau. Auszug aus dem ENSI-Gesetz Art. 2 Aufgaben Art. 3 Dienstleistungen Art. 4 Qualitätssicherung
|
||||||||||||||||
ENSI- Rat Auszug aus dem ENSI-Gesetz Art. 6 ENSI-Rat 6. Der ENSI-Rat hat folgende Aufgaben:
|
||||||||||||||||