Verfahren um unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg |
Last update: 18.11.2009 |
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Das AKW Mühleberg erhielt ab der Inbetriebnahme im Jahr 1972 stets befristete Betriebsbewilligungen von jeweils wenigen Monaten bis zu einem Jahr. 1990 nach einer grösseren Nachrüstung (SUSAN) wollte sie ihre Betriebsbewilligung in eine unbefristete Betriebsbewilligung umwandeln. Es wurde ein Betriebsbewilligungsverfahren mit Auflage eines Sicherheitsberichts durchgeführt. Mühleberg erhielt vom Bundesrat eine befristete Betriebsbewilligung jedoch eine 10 Jährige bis zum Jahr 2002. 1998 ersuchte die BKW nach einer Reparatur des Kernmantels erneut um eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW, der Bundesrat verlängerte dann die Betriebsbewilligung ohne Verfahren bis 1012. Nachdem 2004 das vierte der fünf Schweizer AKW Beznau2 eine unbefristete Betriebsbewilligung erhielt, ersuchte die BKW am 25. Januar 2005 den Bundesrat - wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 - die Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg vom 14. Dezember 1992 aufzuheben. Dabei verwies sie auf die dem AKW Beznau2 am 3. Dezember 2004 erteilte Betriebsbewilligung, das AKW Mühleberg sei seither das einige AKW der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung, dies sei eine stossende Rechtsungleichheit. |
Erschreckend viele Komponenten des AKW Mühleberg sind nicht gegen Sicherheitserdbeben SSE gesichert |
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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lehnte am 14. Juni 2006 das Gesuch der BKW ab. Das UVEK befand: Voraussetzung für den Betrieb des Atomkraftwerks über das Jahr 2012 hinaus sei ein atomrechtliches Bewilligungsverfahren nach dem neuen Kernenergiegesetz. |
Risse sind ein Alterungsphänomen, General Electric zeigt auf wo sie in Siedewasserreaktoren überall vorkommen können | |
Gegen den Entscheid des UVEK legte die BKW am 13. Juli 2006 bei der Eidg. Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) Beschwerde ein.
Die REKO/INUM lehnte das Gesuch ab, die BKW wehrte sich aber gegen den Entscheid. |
AKW Mühleberg: Risse im Kernmantel, Kernsprühsystem, Reaktordruckgefäss |
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Per 1. Januar 2007 übernahm das Bundesverwaltungsgericht (BVG) das Verfahren von der |
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Auch nach dem Entscheid des BVG vertrat das UVEK weiter die Auffassung: Die Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg könne nur in einem Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz (KEG) aufgehoben werden. Deshalb zog es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2007 ans Bundesgericht weiter. Unabhängig davon, ob das UVEK die Aufhebung der Befristung in einem formellen Bewilligungsverfahren nach KEG oder - wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert - in einem Wiedererwägungsverfahren prüfen wird, müssen Betroffene aus der Umgebung des AKW Mühleberg angehört werden |
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Das Bundesgericht entschied am 21. Januar 2008 für die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ist nicht das gleiche Verfahren wie für die Erteilung einer Betriebsbewilligung gemäss Kernenergiegesetz (KEG) durchzuführen. Das UVEK hat das entsprechende Gesuch der BKW nach den Regeln über die Wiedererwägung von Verfügungen zu behandeln. Dazu das UVEK Dazu die BKW |
Aussagen ENSI und BKW zu den Risen im AKW Mühleberg | |
Das Gesuch der BKW "Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung" wird öffentlich aufgelegt. Die veralteten und simplen Gesuchsunterlagen (Stellungsnahme zur PSÜ 2005) ohne Sicherheitsbericht usw.) wurden vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt. |
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| EinsprecherInnen aus der Zone 1 um das AKW Mühleberg beantragen am 16.Juni 2008 beim Bundesamt für Energie BFE Einsicht in weitere Akten welche in einem Betriebsbewilligungsverfahren normalerweise mit aufgelegt werden müssten. | ||
Am 14. Juli 2008 reichten Private, Organisationen, Politische Parteien, Städte, Gemeinden 1900 Einsprachen gegen die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ein. |
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| Am 10. November 2008 verfügte das UVEK dass die Einsprecherinnen der Zone1 keine weitere Akteneinsicht erhalten. Dagegen reichten diese am 12.12.2008 eine Klage vor Bundesverwaltungsgericht ein. | ||
Vom 27. April bis 26. Mai 2009 legte das BfE die Stellungnahme des ENSI und der BKW, für die Einsprecherinnen welche im Juni 2008 Einsprachen, beim Hauptsitz des BfE in Ittigen Kanton Bern auf. Es wurde sugeriert es handle sich um eine weitere Akteneinsicht, in Tatsache handelt es sich jedoch bloss um ~30 Seiten Stellungnahmen der BKW und ~60 Seiten des ENSI zu unseren Einsprachepunkten. Fokus Anti-Atom veröffentlichte die Stellungnahme der ENSI auf Ihrer Homepage, da wir der Ansicht sind dass die Einschränkung zur Stellungnahme auf EinsprecherInnen nicht gerechtfertigt ist. Schliesslich wurde im 2008 eine zu kurze Frist zur Einsprachemöglichkeit angesetzt. |
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Mitte Mai 2009 rief Fokus Anti-Atom nahestehende Organisationen und Privatpersonen dazu auf von Fokus Anti-Atom vorgefertigte Stellungnahmen zu den Stellungnahmen des ENSI und der BKW zu Unterschreiben und ans BfE einzusenden. Das Aufwendige und kostspielige Verfahren welches von Fokus Anti-Atom in Zusammenarbeit mit Personen aus der Zone 1 um das AKW Mühleberg und ihrem Anwalt begleitet wird, ist mit umfangreichen Recherchen und Stellungnahmen durch das Ökoinstitut Darmstadt bestückt. Stellungnahme Fokus Anti-Atom lang , kurz |
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Stellungnahme Mai 2009 |
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Unsere Argumentation in Einsprache und StellungnahmeIn unserer aktuellsten Stellungnahme sowie in den Einsprachen zuvor Argumentieren wir wie folgt: Akteneinsicht: Wir bestehen auf unserem Recht um Einsicht in alle relevanten Unterlagen zum Bewilligungsverfahren. http://www.fokusantiatom.ch/Dokumente/2009_05_17_StellungnahmezuHSKENSI.doc Ausserbetriebnahmekriterien: Für den Fall dass das AKW Mühleberg die unbefristete Betriebsbewilligung erhält, wird die Öffentlichkeit ausgegrenzt und der Betrieb einzig von der Überwachungsbehörde beurteilt. Dies beunruhigt uns massiv, fehlen doch griffige Ausserbetriebnahme Kriterien und nötige Untersuchungen zur Bestimmung deren. Technik |
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Das AKW Mühleberg (Inbetriebnahme 1972) wird nach Ablauf der aktuell gültigen Betriebsbewilligung 2012 40-Jährig sein. |
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