Das AKW Mühleberg muss wieder umgehend abgeschaltet werden!

Das AKW Mühleberg muss stilllgelegt werden: Feuerwehrübungen genügen nicht für die Notkühlung des Atomreaktors.

Die BKW hat die Aktions- und Einsatzpläne der notwendigen Feuerwehr-Einheiten aufzuzeigen. Es muss garantiert werden dass stets genügend Feuerwehreinheiten für einen AKW-Notfall bereitgestellt sind.

Das AKW Mühleberg muss stilllgelegt werden: Das AKW muss über eine andere Notkühlung als die Aare verfügen.

Eine  diversitäre Kühlquelle darf nicht erst in 3 Jahren fertiggestellt werden. Das AKW darf bis zur Sicherstellung der diversitären Kühlquelle (Kühlturm) nicht in Betrieb gehen. Der geplante Kühlturm im AKW-Areal muss einem öffentlichen Bewilligungsverfahren unterstellt werden.

Das AKW Mühleberg muss stilllgelegt werden: Überflutung muss richtig berechnet werden.

Die BKW soll für die Gefährdungsannahmen des AKW Mühleberg neue Berechnungen zur 10‘000-jährigen Überschwemmung machen welche die aktuellen Historischen Erkenntnisse berücksichtigt. Regenereignisse von 5 Tagen.

Das AKW Mühleberg muss stilllgelegt werden: Die Kernmantelnachrüstungen sind nach wie vor eine Gefahr.

Das AKW darf nicht in Betrieb gehen, bevor der Bericht zur Kernmantelrisseprüfung öffentlich publiziert und unabhängig beurteilt worden ist. Die installierten Zuganker am Kernmantel erhöhen das Risiko, bei Schwingungen können sich Teile lösen und für die Notabschaltungen nötige Steuerstäbe und Pumpen blockieren.


Das AKW Mühleberg muss stilllgelegt werden: Die erdbebensichere Kühlung des Brennelementebeckens muss gewährleistet sein.

Die Notkühlsysteme des Brennelementbecken sind nicht erdbebenfest nachgerüstet. Nicht einmal die vorgesehenen Feuerwehrübungen reichen aus.

Das AKW Mühleberg muss stilllgelegt werden: 17 Notsysteme sind seit Jahren nicht erdbebensicher.

In der Stellungnahme 2007 des ENSI zum Sicherheitsbericht des AKW Mühleberg sind 17 Notsysteme aufgeführt welche nicht einmal unter veralteten Erdbeben-Risiko Annahmen funktionieren.