Obwohl Vorwurf wegen ungenügendem Erdbebenschutz nicht widerlegt ist:

UVEK lässt Mühleberg weiterlaufen

Das UVEK lehnt den Antrag des Vereins Mühleberg unter der Lupe (MuL) ab, das AKW Mühleberg auf-grund mangelhafter Erdbebensicherheit vorsorglich stillzulegen. Erstaunlicherweise fehlt im Entscheid eine inhaltliche Begründung, warum das AKW nicht mindestens nachgerüstet wird. Somit lässt das UVEK die Frage offen, ob die Bevölkerung der umliegenden Region und das Personal des AKW Mühle-berg im Falle eines schweren Erdbebens einer unzulässig hohen Strahlung ausgesetzt wären. Darüber will es erst in zwei bis drei Jahren entscheiden.

In einer Zwischenverfügung hat das UVEK am 23. Oktober 2000 die Forderung nach der vorsorglichen Stilllegung des AKW Mühleberg wegen mangelndem Erdbebenschutz abgewiesen. Der einmalige Schaden im Falle eines Erdbebens habe für die Bevölkerung im Verhältnis zu den mittleren jährlichen Strahlendosen durch natür-liche und zivilisatorisch bedingte Quellen, sowie zu den erlaubten Werten für Bevölkerung und AKW-Arbeiter keinen wesentlichen gesundheitsgefährdenden Effekt. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit für ein Erdbeben von ungefähr 1/10´000 pro Jahr gering.
Diese Begründung ist zurückzuweisen, obwohl es im Atomrecht gegen Zwischenverfügungen kein Rechtsmittel gibt: Jede zusätzliche Strahlung stellt eine Gesundheitsgefährdung dar. Für das Personal wäre die Strahlendo-sis beim Erdbeben sogar weit grösser als für die Bevölkerung. Zudem spielt das UVEK das Risiko herunter. Eine Wahrscheinlichkeit von 1/10´000 bedeutet auf eine Laufzeit von 40 Jahren 0,4%, was in der Grössenordnung liegt, dass jemand mit drei Würfeln in einem Wurf 3 Sechser wirft (0,46%).
Besonders stossend ist, dass das UVEK die Frage der Nachrüstung des AKW nicht behandelt und ab-warten will, bis in 2 bis 3 Jahren neuere Untersuchungen der Betreiber und der Behörden vorliegen sol-len. Dies ist nichts Anderes als das Eingeständnis, dass MuL Recht hat; denn sonst wäre der Vorwurf des Vereins, dass Mühleberg die Anforderungen an den Schutz gegen Erdbeben nicht erfüllt, schon jetzt widerlegt worden.
Es ist offensichtlich, dass die Behörden heute die Betreiber vor Aufwendungen von mehreren Dutzend Millionen Franken bewahren wollen. Entweder spekulieren sie darauf, dass die Erdbebengefahr am Standort Mühleberg niedriger ist als bisher bestimmt wurde, oder sie rechnen damit, dass die Nachrüstmassnahmen noch grösser werden, als MuL gefordert hat.
Am 8. September 2000 hatte MuL ein Wiedererwägungsgesuch gegen die Betriebsbewilligung des AKW Mühle-berg eingereicht. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen zur Erdbebengefährdung wird das grösste zu be-herrschende Erdbeben für den Standort Mühleberg von den Behörden unterschätzt. Das Beben gehört nicht - wie in den schweizerischen Richtlinien zu Kernanlagen angegeben - der Ereigniskategorie 3 der sehr seltenen Störfälle an, sondern liegt an der Grenze zwischen der Ereigniskategorie 2 (Störfälle mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit) und der Kategorie 3. Als Folge dieser Unterschätzung werden die bezüglich Strahlendosen geforderten Schutzziele nicht eingehalten. Das Dosisminimierungsprinzip der Strahlenschutzgesetzgebung gebietet eine Dosis von 1 Millisievert pro Jahr. Ein Erdbeben hätte aber eine Dosis von 1,6 Millisievert zur Folge. MuL hatte deshalb eine vorsorgliche Stilllegung des Reaktors und eine angemessene Nachrüstung verlangt.


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