Einsprache

gegen die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg

Ich wohne ausserhalb der Zone 1 oder 2

(Rest der Schweiz)

Einsprache auserhalb Zone als *.pdf

Riesen Erfolg!

18.7.2008 10:00h

Beim Bundesamt für Energie BfE sind 1900 Einsprachen gegen die Betriebsbewilligung des Atomkraftwerk Mühleberg eingegangen.

Beim Bundesamt für Energie BfE sind 1900 Einsprachen gegen die unbefristete Betriebsbewilligung des Atomkraftwerk Mühleberg eingegangen, ein grosser Erfolg.

Völlig überraschend eröffnete das BfE am 8. Juni 2008 dass das Betriebsbewilligungsverfahren zum AKW Mühleberg vom 13. Juni 2008 bis zum 14. Juni 2008 öffentlich aufgelegt wird. Fokus Anti-Atom unterstützte die EinsprecherInnen; Innerhalb der sehr kurzen Frist wurden durch Fokus Anti-Atom und durch Kernphysiker des Ökoinstitut Darmstadt anhand der wenigen zur Verfügung stehenden Unterlagen wesentliche Einsprachepunkte gesammelt und überprüft. Die Einsprachepunkte wurden den EinsprecherInnen zur Verfügung gestellt. 1900 EinsprecherInnen machten nun von der Einsprachemöglichkeit gebrauch, ein grosser Erfolg.

Der Gemeindepräsident von Mühleberg meinte zur "unnötigen befristeten Betriebsbewilligung" im Der Bund vom 16.7.2008; "Bei einem Störfall müsse das AKW sowieso abgestellt werden." Den Störfall aber, wollen wir nicht riskieren die Abschaltung soll nicht nach dem Störfall, sondern vorher erfolgen! Im schlimmsten Fall ist nach dem Störfall. Mühleberg hat wesentliche Mängel, Risse mangelnden Schutz gegen Erdbeben, Flugzeugabsturz, externe- interne Überflutung, Brand usw.

Das AKW Mühleberg gehört umgehend stillgelegt!

Die BKW wehrte sich bereits vor dem Bundesgericht gegen die Durchführung eines vollständigen neuen Betriebsbewilligungsverfahren, da „ein solches angesichts der vielen zu erbringenden Nachweise und einzureichenden Dokumente äusserst kostspielig sei.“

Jürg Joss Sprecher von Fokus Anti-Atom stellt fest; „Andersrum formuliert ist die Erarbeitung von nötigen Sicherheitsnachweisen bei unbefristeter Betriebsbewilligung nicht nötig. Dies widerspricht dem viel gepriesenen Sicherheitsdenken der Betreiber von Schweizerischen Atomkraftwerken und der Aufsichtsbehörde welche die BKW in Ihrem Begehren unterstützt.“

Einsprache

 

gegen die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg

Ich wohne innerhalb der Zone 1 oder 2, Bern, Biel, Belp, Fribourg, Cudrefin

Weitere Gemeinden in der Zone 1 und 2

Einsprache Zone 1&2 als *.pdf

Medienmitteilung 15.7.08 D

Communiqué de presse 15.7.08 F

Hintergundpapier 15.7.2008

Mangelnder Erdbebenschutz 15.7.2008

Kurzstellungsnahme Oekoinstitut Darmstadt

Medienpapier Fürsprecher 15.7.2008

Zone1, 2? Details

31. Dezember 2012
Die befristete Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg läuft am 31. Dezember 2012 ab.
14. Juli 2008
Das UVEK (Nach neuem Kernenergiegesetz KEG ist nicht mehr der Bundesrat sondern das Departement (Bundesamt für Energie) für die Erteilung einer Betriebsbewilligung zuständig) legt die Ungenügenden Unterlagen nur einen Monat auf, zu kurz.
13. Juni 2008
Das Gesuch der BKW "Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung" wird öffentlich aufgelegt. Die veralteten und simplen Gesuchsunterlagen (Stellungsnahme zur PSÜ 2005 ohne Sicherheitsbericht usw.) werden vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt.
05. Juni 2008

Pressemeldung des BfE; Gesuch um unbefristete Betriebsbewilligung für Kernkraftwerk Mühleberg wird öffentlich aufgelegt. In Deutschland müsste ein Sicherheitsbericht aufgelegt werden. Welche Unterlagen zur Erlangung einer Betriesbewilligung in Deutschland aufzulegen sind ist in der (Atomrechtliche Verfahrensverordnung ATVFV) umschrieben; Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Deutschen Atomgesetzes.

21. Januar 2008

Das Bundesgericht entschied. Für die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ist nicht das gleiche Verfahren wie für die Erteilung einer Betriebsbewilligung gemäss Kernenergiegesetz (KEG) durchzuführen. Das UVEK hat das entsprechende Gesuch der BKW nach den Regeln über die Wiedererwägung von Verfügungen zu behandeln. Dazu das UVEK Dazu die BKW

Bundesgerichtsentscheid
Juni 2007

Die HSK publiziert die Studie: Neubestimmung der Erdbebengefährdung an den Kernkraftwerkstandorten in der Schweiz (Projekt PEGASOS).

Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Projekt PEGASOS hat die HSK für die PSA der Schweizer AKW neue, verschärfte Erdbebengefährdungsannahmen festgelegt. Ferner hat die HSK die
Betreiber der Schweizer KKW aufgefordert, die Möglichkeiten und den Nutzen von risikomindernden seismischen Ertüchtigungen komponentenspezifisch zu untersuchen. Weiter ist die HSK zurzeit daran, neue Bemessungsgrundlagen für wesentliche Änderungen an bestehenden AKW und für neue AKW festzulegen.

Fokusantiatom damals AMüs erkannte die Probleme früh.

Erkenntnisse der Pegasos Studie sind in der Stellungsnahme PSÜ 2007 nicht integriert. Die nötigen Schritte nicht umgesetzt. Mehrere Betriebs- und Sicherheitskomponenten des AKW Mühleberg sind nicht Erdbebensicher. Die nötigen Massnahmen noch nicht einmal in Planung. Siehe dazu auch die Pendenzenliste (Liste der Geschäfte, Liste der Projekte) der HSK.

27. April 2007
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vertrat die Auffassung; Die Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg könne nur in einem Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz (KEG) aufgehoben werden. Deshalb zog es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2007 ans Bundesgericht weiter. Unabhängig davon, ob das UVEK die Aufhebung der Befristung in einem formellen Bewilligungsverfahren nach KEG oder - wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert - in einem Wiedererwägungsverfahren prüfen wird, müssen Betroffene aus der Umgebung des AKW Mühleberg angehört werden.
14. Juni 2006
Das UVEK entschied, dass die Befristung der Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg nicht aufgehoben wird. Es begründet seinen Entscheid damit, dass auch unter dem neuen Kernenergiegesetz eine Befristung der Betriebsbewilligung möglich ist und das Prinzip der Rechtsgleichheit nicht verletzt werde: der BKW steht es offen, eine unbefristete Betriebsbewilligung zu beantragen. Zu diesem Zweck muss jedoch ein ordentliches Bewilligungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
2. November 2005
Die BKW machte erneut eine Eingabe an das UVEK (die Eingabe vom Januar 2005 erfolgte nach neuem KEG an die falsche Instanz), die befristete Betriebsbewilligung für das Atomkraftwerk Mühleberg vom 28. Oktober 1998 soll aufgehoben werden.
25. Januar 2005
Am 25. Januar 2005 hatte die BKW FMB Energie AG ein Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg eingereicht. Die BKW hatte nur wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen KEG, beim Bundesrat ein Gesuch um Aufhebung der Befristung eingereicht. Infolge Nichtzuständigkeit überwies der Bundesrat das Gesuch zur weiteren Behandlung an das UVEK.
März 2003

Die HSK veröffentlicht; "Stellungnahme der HSK zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz". Auszüge:

8. Schlussfolgerung
Die detaillierten Analysen der Betreiber zum vorsätzlichen Absturz eines Passagierflugzeugs auf ein
schweizerisches Kernkraftwerk zeigten:
- Bei einem vorsätzlichen Absturz eines zivilen Passagierflugzeugs auf ein Kernkraftwerk ist mit
schweren Personen- und Sachschäden in der Anlage zu rechnen. -Verbesserungsmassnahmen zur weiteren Begrenzung der Brandauswirkungen sind bei allen
Anlagen noch abzuklären resp. umzusetzen. Die HSK hat dies von den Betreibern bereits verlangt.

Mühleberg ist nicht Flugzeugabsturz sicher.

Auszug; "Obwohl es (AKW Mühleberg)
selbst über keine flugzeugabsturzsichere Abdeckung verfügt, weist es massive Seiten und Bodenwandstärken
(1,6 bis 1,8 m) auf." Übersetzt in unsere Sprache heisst das. Fallen brennende Teile ins Becken verdampft Radioaktives Material, es kommt zu einer massiven Abgabe von Radioaktiovem Material an die Umwelt.

31.Dezember 2002
Die vom Bundesrat am 14. Dezember 1992 erteilte Betriebsbewilligung wäre am 31. Dezember 2002 abgelaufen, wurde jedoch am 28. Oktober 1998 bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
28. Oktober 1998
Am 28. Oktober 1998 verlängert der Bundesrat nach Erstellung eines "Persilscheins" für den Rissbehafteten Kernmantel ohne Bewilligungsverfahren die Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg bis zum 31. Dezember 2012 .
14. Dezember 1992
Der Bundesrat erteilt der BKW eine bis zum 31. Dezember 2002 Betriebsbewilligung.

Pendenzen der HSK (PSÜ 2005)!

Nicht inbegriffen unsere Forderungen und Kritik!
bis Ende 2009
Die Abklärungen sind bis Ende 2009 durchzuführen.
Bei Verwendung der eingesetzten Modelle zur Berechnung der zulässigen Risslänge besteht in folgenden Punkten noch Klärungsbedarf:
− Dass der Kernmantel auf Grund der Steifigkeit seiner Ringe und Abschlüsse hinsichtlich der Risse an den Rundnähten 4 und 11 als sehr langer Zylinder behandelt werden kann, ist nicht offensichtlich und muss nachgewiesen werden.
− Die zulässigen Rissgrössen der Rundnähte 4 und 11 sind hinsichtlich der Auswirkung benachbarter Risse auf den Spannungsintensitätsfaktor sowie der Anwendung des Risslängen-Kombinationskriterium (LEBM) und des Risslängen-Verteilungskriteriums (Grenzlast-Analyse) zu
überprüfen.

HSK-Forderung PSÜ-6.4-3:

bis Ende 2009
Das KKM muss bis Ende 2009 das Messsystem 17MR010A so nachrüsten, dass es für die bei
einer Containment-Druckentlastung auftretenden Umgebungsbedingungen geeignet ist.
− Die Monitore zur Überwachung der Abluft aus Räumen hinsichtlich radioaktiver Aerosole sind
in einem fahrbaren Gestell mit Feststellrädern montiert. Bei einem Erdbeben kann nicht ausgeschlossen
werden, dass sich die Monitore in Bewegung setzen oder umstürzen und dadurch
Personen verletzen oder Sicherheitssysteme beschädigen können.

HSK-Forderung PSÜ-6.13-1:

Termin 31. Dezember 2009
Nach Überarbeitung des Stufe-1-Modells sind die Kernschadenszustände in der MUSA2005 unter
Berücksichtigung des gesamten Spektrums auslösender Ereignisse neu zu quantifizieren und das
Stufe-2-Modell entsprechend aufzudatieren.
HSK-Forderung PSÜ-8.4-1a:
Termin 31. Dezember 2009
Wird in der Stufe-2-PSA 48 Stunden nach Eintritt des Unfalls kein stabiler bzw. klar definierter Endzustand erreicht (z. B. Drywelldruck unterhalb Versagensdruck, aber mit steigender Tendenz) so ist
dieser Endzustand hinsichtlich seiner weiteren Entwicklung und der zur Verfügung stehenden Gegenmassen zu diskutieren. Ggf. ist ein Endzustand zu unterstellen, der sich im Zeitraum nach 48 Stunden einstellen wird.
HSK-Forderung PSÜ-8.4-1b:
Termin 31. Dezember 2009
Die in der SMUSA2005 verwendeten Erfolgskriterien sind durch (anlagenspezifische) thermohydraulische
Analysen zu belegen und zu dokumentieren.
HSK-Forderung PSÜ-8.5-1c:
Termin 31. Dezember 2009
Das KKM hat eine Aktionsliste mit Verbesserungsmöglichkeiten der SMUSA2005 vorzulegen. Basis
dieser Aktionsliste sind die von der HSK während der Überprüfung erstellten Fragelisten sowie die in
der HSK-Stellungnahme zur PSÜ aufgeführten Punkte. Nach Abstimmung der Listeninhalte mit der
HSK ist die SMUSA2005 entsprechend zu aktualisieren und die Brennstoffschadenshäufigkeit auszuweisen .
HSK-Forderung PSÜ-8.5-1d:
Termin 31. Dezember 2009
Die im Rahmen der SMUSA2005 erstellte Brandanalyse ist entsprechend den Punkten zu überarbeiten,
die aus der Überprüfung der im Rahmen der MUSA2005 erstellten Brandanalyse resultieren.
HSK-Forderung PSÜ-8.5-1e:
bis 31. Dezember 2009

Die im Rahmen der SMUSA2005 erstellte Überflutungsanalyse ist bis 31. Dezember 2009 in
folgenden Punkten zu überarbeiten:
− Die kritischen Volumina der Überflutungsbereiche sind unter Berücksichtigung der Anlagengegebenheiten
realistischer zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, inwieweit
Leitungsleckagen oberhalb der „-11 m“-Ebene des Reaktorgebäudes die Funktion der
Komponenten auf der „-11 m“-Ebene unmittelbar (durch herabstürzende Wassermassen) gefährden
können.
− Die Versagenswahrscheinlichkeiten für die Erkennung und Absperrung der Leckagen sind auf
Basis einer umfassenden Analyse szenariospezifisch zu bestimmen.
− Das Überflutungspotenzial von Leckagen im Abfahr- und Toruskühlsystem ausserhalb des
Drywells ist zu untersuchen und in die Überflutungsanalyse zu integrieren. Die Schnittstelle
zwischen der Analyse von Kühlmittelverluststörfällen und der Überflutungsanalyse ist eindeutig
zu definieren.
HSK-Forderung PSÜ-8.5-1f:
bis 31. Dezember 2009

Die SMUSA2005-Erdbebenanalyse ist bis 31. Dezember 2009 so zu überarbeiten, dass sie dem
Stand der Technik und der aktuellen Anlagekonfiguration entspricht. Insbesondere sind:
− Die Entscheide zur Auswahl der Komponenten und Bauten (Screening) anhand eines modernen,
auf einer umfassenden Anlagenbegehung beruhenden Verfahrens zu treffen,
− die Fragilityanalysen insgesamt zu aktualisieren und
− die Erdbeben-PSA als integraler Bestandteil vollständig in das PSA-Modell aufzunehmen.
HSK-Forderung PSÜ-8.5-1g:
bis 31. Dezember 2009
Die Unsicherheits- sowie die Importanzanalyse in der SMUSA2005 sind bis 31. Dezember 2009 unter
Berücksichtigung des gesamten Spektrums auslösender Ereignisse durchzuführen. Im Rahmen der
Importanzanalyse sind Fussell-Vesely- sowie Risk Achievement Worth-Importanzen auf der Ebene
von Basisereignissen, Komponenten sowie auf Systemebene anzugeben.
HSK-Forderung PSÜ-8.5-1k:
ab
Ende 2010
Das KKM hat Massnahmen zu ergreifen, um die Abgaben radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser ab
Ende 2010
, unter Wahrung der Verhältnismässigkeit, auf einen Zielwert von weniger als 1 GBq pro
Jahr (ohne Tritium) zu reduzieren. Der HSK ist dazu jährlich ein Fortschrittsbericht einzureichen.
HSK-Forderung PSÜ-5.7-1:
bis Ende 2010
Von KKM ist bis Ende 2010 ein Projektplan vorzulegen, der neben der Versuchsplanung aufzeigt, mit
welchen Methoden die bruchmechanischen Kennwerte aus den Materialproben der Bestrahlungssätze
1-4 bestimmt werden und wie diese Werte bei der Behandlung der Sprödbruchsicherheitsnachweise
Berücksichtigung finden.
HSK-Forderung PSÜ-6.4-1:
bis 31. Dezember 2010
Bis 31. Dezember 2010 ist – analog zur Stufe-1-PSA – eine Stufe-2-PSA für den Nichtleistungsbetrieb
zu entwickeln
HSK-Forderung PSÜ-8.6-1:
bis 31. Dezember 2010
Um den sicheren Betrieb des rissbehafteten Kernmantels für den Langzeitbetrieb zu gewährleisten,
sind neue Sicherheitskonzepte notwendig, die die Anforderungen des nationalen und internationalen
Regelwerks berücksichtigen. Das KKM hat der HSK bis am 31. Dezember 2010 ein überarbeitetes
Instandhaltungskonzept für den rissbehafteten Kernmantel einzureichen.
HSK-Forderung PSÜ-10.2-1:
Ende 2010
Zur vorausschauenden Bewertung des zukünftigen Sicherheitsstatus macht KKM folgende wichtige
Aussagen:
− Die Anlage ist in einem einwandfreien Zustand. KKM wird die Anlage im nächsten PSÜ-Intervall
so betreiben und unterhalten
, dass aus technischer Sicht der Weiterbetrieb auch im übernächsten
PSÜ-Intervall (Einreichungstermin: Ende 2010) ohne Vorbehalte möglich ist.

Wunschdenken der HSK!

PSÜ 11.1.9 Ausblick auf die Betriebsperiode 2003 bis 2012

werden im Jahre 2011 geprüft
Erste Ergebnisse und
Prüferfahrungen konnten in der Jahresrevision 2005 erhalten werden. Es gab keine Anzeichen
Sicherheitstechnische Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung des KKM, 2007 6-49
für eine Rissbildung in den untersuchten Schweissnähten der Kernmantelabstützung. Weitere Bereiche
werden im Jahre 2011 geprüft
. Die HSK betrachtete die Forderungen der Pendenz P20 als erfüllt
und konnte die Pendenz abschliessen.
PSü 6.4.22
bis Ende 2012
Bei der laufenden Überarbeitung der Dokumentation zur Alterungsüberwachung hat das KKM die
wesentlichen Alterungsmechanismen an den sicherheitsklassierten Behältern und Rohrleitungen
identifiziert. Weitere Ergänzungen der Dokumentation sind bei den Massnahmen zur
Alterungsüberwachung notwendig. Weiterhin ist zu dokumentieren, dass die eingesetzten Methoden,
Verfahren und Techniken für die Altersüberwachung geeignet und aussagefähig sind. KKM wird
aufgefordert, die Dokumentation zur Alterungsüberwachung Maschinentechnik bis Ende 2012
hinsichtlich der genannten Ergänzungen zu vervollständigen.
HSK-Forderung PSÜ-5.5-1:
bis zum
Jahr 2012
Unter der Voraussetzung, dass die bisherige Entwicklung des Rissausmasses sich nicht beschleunigt,
kann nach HSK-Einschätzung die Zulässigkeit der Risse mit den Screening-Kriterien bis zum
Jahr 2012
nachgewiesen werden. Falls in den genannten rissfreien Ligamenten ein neuer Riss entsteht,
ist es möglich, dass zum Nachweis der Zulässigkeit schon vor dem Jahre 2012 die Screening-
Kriterien durch weitergehende Analysen ersetzt werden müssen.
PSÜ-Seite 6-46:

Hier eine Leerzeile stellvertretend für all die von der HSK nicht kritisierten, vertuschten und versäumten Sicherheitslücken.

Tagesanzeiger vom 26. Februar 2008; Für HSK-Sprecher Anton Treier geht diese Forderung (durch Fokusantiatom geforderte Ausserbetriebnahme des AKW Mühleberg) zu weit. «Über die Jahre sind die Risse in etwa so gewachsen, wie wir erwartet haben», sagt er. «Und wir beobachten die Entwicklung laufend.» Tatsächlich sei in einigen ausländischen Atomkraftwerken gleichen Typs der Kernmantel ganz ausgetauscht worden. Doch sei dieser im Ausland etwas anders konstruiert und deshalb einfacher ersetzbar. «Solange wir die Sicherheit für gegeben halten, ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht nötig», so Treier. Für die Zeit nach 2012 brauche es aber «eine Neubewertung».

Soweit die HSK. Ökonomie vor Sicherheit!
HOME