Verfahren um unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg |
Last update: 13.02.2011 |
Gegen den Entscheid einer unbefristeten Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg wehren sich Anwohner des AKW und Fokus Anti-Atom. Das AKW Mühleberg (Inbetriebnahme 1972) wird nach Ablauf der aktuell gültigen Betriebsbewilligung 2012 40-Jährig sein. |
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| 31.01.2011 bis 02.02.2011 Vertreter der Beschwerdeführenden nehmen beim Bundesgericht die beschränkte Akteneinsichtsnahme wahr. | |
| 24.01.2011 Der Anwalt hat den Verzicht bekannt gegeben, den Zwischenentscheid des Gerichts anzufechten. Die Chancen wären gering, mit einer Beschwerde beim Bundesgericht durchzudringen, schreibt Anwalt Rainer Weibel in einer Mitteilung. Ausserdem hätten seine Mandanten ein Interesse, die beschränkte Akteneinsicht so bald als möglich wahrzunehmen. | AKW Mühleberg hält Überflutung beim Bruch der Wohlensee Staumauer nicht stand. "Der Bund" |
| 09.12.2010 Die Beschwerdeführenden erhalten, wie vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, beschränkte Akteneinsicht. | "Der Bund" |
| 08.10.2010 Eingabe der Beschwerdeführenden an das Bundesverwaltungsgericht mit einer ausführlichen Analyse des Öko-Instituts: Begründung für die Einsichtnahme in einen erheblichen Teil der Akten. |
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| 09.09.2010 Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts: Den Beschwerdeführenden wird bis 8. Oktober Zeit eingeräumt, zu den Akten und Verweigerungsgründen des ENSI und der BKW Stellung zu beziehen. |
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| 31.08.2010 Schreiben der BKW mit Begründung der Geheimhaltung und der Geschäftsinteressen;
Schreiben des ENSI mit einer 60-seitigen Übersichtsliste über die Akten und die Verweigerungsgründe. |
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| 15.07.2010 Etappenerfolg Das Departement von Energieminister Moritz Leuenberger muss dem Bundesverwaltungsgericht Sicherheitsakten zum AKW Mühleberg aushändigen. | |
| 30.06.2010 Definitive Verfügung desBVGer: Die Akten müssen beim Gericht hinterlegt werden. Inzwischen soll es sich um 86 Ordner handeln. |
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| 21.06.2010 bis 24. Juni 2010 Antwort des UVEK: Das UVEK bestreitet, dass es die fraglichen Aktenfür den Entscheid herangezogen hat. Zudem weist es drauf hin, dass es Wochen dauern könnte, die Prüfung der Akten einzeln vorzunehmen. Es weist auf 56 Ordner hin. - Auch die BKW wendet sich gegen die Verfügung. | |
| 01.06.2010 Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts BVGer, dass das UVEK sämtliche von den Beschwerdeführenden eingeforderten Akten nie ausdrücklich aus dem Verfahren ausgeschlossen hat und deshalb zur Prüfung hinterlegen muss. Das bedeutet aber noch nicht, dass die Akten öffentlich würden. | |
| 26.04.2010 bis 28. April 2010 Antwort des ENSI: Die Beschwerdeführenden hätten keine neuen technischen
Argumente, das ENSI habe deren Einwände schon lange widerlegt. Das ENSI
bezieht sich auf seine Untersuchungen, welche geheim gehalten wurden. Antwort des UVEK und der BKW, welche sich beklagt, dass sich das Verfahren bis 30. April 2010 seit fünf Jahren dahinziehe. „ Diese Situation ist für die BKW sehr belastend und behindert sie im Wettbewerb sowie in ihrer wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit erheblich.“ |
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| 01.02.2010 Der Anwalt Rainer Weibel hat beim Bundesverwaltungsgericht für 108 Mandanten und Mandantinnen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des UVEK vom 17. Dezember 2009 eingereicht. | |
| 17.12.2009 Das UVEK erteilte dem AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung. Gegen diesen Entscheid können EinsprecherInnen, welche bereits im Juni 2008 gegen das Gesuch der BKW um eine unbefristete Betriebsbewilligung eingesprochen haben, vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben. Der Entscheid wird erst am 22.12.2009 in den Weihnachtsferien bekanntgegeben, taktisches Spiel der Behörden. | |
29.11.2009 Der Kanton Waadt entscheidet sich mit 64% Nein gegen 35% Ja gegen eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg, dies bei einer Stimmbeteiligung von hohen 51% . |
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| 31.10.2009 Entscheid erst im Dezember. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wollte ursprünglich bis Ende Oktober entscheiden, ob dem Gesuch des bernischen Energieversorgers BKW stattgegeben wird und Mühleberg auch nach 2012 am Netz bleiben darf. | |
22.06. 2009 Akteneinsichtsgesuch: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der KlägerInnen, Leuenbergers Departement UVEK habe den vollständigen Sicherheitsbericht und die Risikoanalyse der BKW öffentlich zugänglich zu machen, abgewiesen. |
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Mai 2009 |
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17.05.2009 Mitte Mai 2009 rief Fokus Anti-Atom nahestehende Organisationen und Privatpersonen dazu auf von Fokus Anti-Atom vorgefertigte Stellungnahmen zu den Stellungnahmen des ENSI und der BKW zu Unterschreiben und ans BfE einzusenden. Das Aufwendige und kostspielige Verfahren welches von Fokus Anti-Atom in Zusammenarbeit mit Personen aus der Zone 1 um das AKW Mühleberg und ihrem Anwalt begleitet wird, ist mit umfangreichen Recherchen und Stellungnahmen durch das Ökoinstitut Darmstadt bestückt. Stellungnahme Fokus Anti-Atom lang , kurz |
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| 27.04.2009 Vom 27. April bis 26. Mai 2009 legte das BfE die Stellungnahme des ENSI und der BKW, für die Einsprecherinnen welche im Juni 2008 Einsprachen, beim Hauptsitz des BfE in Ittigen Kanton Bern auf. Es wurde sugeriert es handle sich um eine weitere Akteneinsicht, in Tatsache handelt es sich jedoch bloss um ~30 Seiten Stellungnahmen der BKW und ~60 Seiten des ENSI zu unseren Einsprachepunkten. Fokus Anti-Atom veröffentlichte die Stellungnahme der ENSI auf Ihrer Homepage, da wir der Ansicht sind dass die Einschränkung zur Stellungnahme auf EinsprecherInnen nicht gerechtfertigt ist. Schliesslich wurde im 2008 eine zu kurze Frist zur Einsprachemöglichkeit angesetzt. | |
| 12.12.2008 Einsprecherinen der Zone 1 reichen eine Klage vor Bundesverwaltungsgericht ein. Da ihnen das UVEK eine weitere Akteneinsicht verweigerte. | |
| 10.11.2008 Das UVEK verfügte dass die Einsprecherinnen der Zone1 keine weitere Akteneinsicht erhalten. Dagegen reichten diese am 12.12.2008 eine Klage vor Bundesverwaltungsgericht ein. | |
14.07.2008 Private, Organisationen, Politische Parteien, Städte, Gemeinden reichten 1900 Einsprachen gegen die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ein. |
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16.06.2008 Akteneinsichtsgesuch: EinsprecherInnen aus der Zone 1 um das AKW Mühleberg beantragen am 16.Juni 2008 beim Bundesamt für Energie BFE Einsicht in weitere Akten welche in einem Betriebsbewilligungs-verfahren normalerweise mit aufgelegt werden müssten. |
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13.06.2008 Das Gesuch der BKW "Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung" wird öffentlich aufgelegt. Die veralteten und simplen Gesuchsunterlagen (Stellungsnahme zur PSÜ 2005) ohne Sicherheitsbericht usw.) wurden vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt. |
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21.01.2008 Das Bundesgericht entschied am für die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ist nicht das gleiche Verfahren wie für die Erteilung einer Betriebsbewilligung gemäss Kernenergiegesetz (KEG) durchzuführen. Das UVEK hat das entsprechende Gesuch der BKW nach den Regeln über die Wiedererwägung von Verfügungen zu behandeln. Dazu das UVEK Dazu die BKW |
Aussagen ENSI und BKW zu den Risen im AKW Mühleberg |
08.03.2007 Auch nach dem Entscheid des BVG vertrat das UVEK weiter die Auffassung: Die Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg könne nur in einem Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz (KEG) aufgehoben werden. Deshalb zog es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2007 ans Bundesgericht weiter. Unabhängig davon, ob das UVEK die Aufhebung der Befristung in einem formellen Bewilligungsverfahren nach KEG oder - wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert - in einem Wiedererwägungsverfahren prüfen wird, müssen Betroffene aus der Umgebung des AKW Mühleberg angehört werden. |
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01.01.2007 das Bundesverwaltungsgericht (BVG) übernahm das Verfahren von der |
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13.07.2006 Gegen den Entscheid des UVEK legte die BKW am 13. Juli 2006 bei der Eidg. Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) Beschwerde ein.
Die REKO/INUM lehnte das Gesuch ab, die BKW wehrte sich aber gegen den Entscheid. |
AKW Mühleberg: Risse im Kernmantel, Kernsprühsystem, Reaktordruckgefäss |
14.06.2006 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lehnte am 14. Juni 2006 das Gesuch der BKW ab. Das UVEK befand: Voraussetzung für den Betrieb des Atomkraftwerks über das Jahr 2012 hinaus sei ein atomrechtliches Bewilligungsverfahren nach dem neuen Kernenergiegesetz. |
Risse sind ein Alterungsphänomen, General Electric zeigt auf wo sie in Siedewasserreaktoren überall vorkommen können |
| 25.02.2005 Das AKW Mühleberg erhielt ab der Inbetriebnahme im Jahr 1972 stets befristete Betriebsbewilligungen von jeweils wenigen Monaten bis zu einem Jahr. 1990 nach einer grösseren Nachrüstung (SUSAN) wollte sie ihre Betriebsbewilligung in eine unbefristete Betriebsbewilligung umwandeln. Es wurde ein Betriebsbewilligungsverfahren mit Auflage eines Sicherheitsberichts durchgeführt. Mühleberg erhielt vom Bundesrat eine befristete Betriebsbewilligung jedoch eine 10 Jährige bis zum Jahr 2002. 1998 ersuchte die BKW nach einer Reparatur des Kernmantels erneut um eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW, der Bundesrat verlängerte dann die Betriebsbewilligung ohne Verfahren bis 1012. Nachdem 2004 das vierte der fünf Schweizer AKW Beznau2 eine unbefristete Betriebsbewilligung erhielt, ersuchte die BKW am 25. Januar 2005 den Bundesrat - wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 - die Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg vom 14. Dezember 1992 aufzuheben. Dabei verwies sie auf die dem AKW Beznau2 am 3. Dezember 2004 erteilte Betriebsbewilligung, das AKW Mühleberg sei seither das einige AKW der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung, dies sei eine stossende Rechtsungleichheit. |
Erschreckend viele Komponenten des AKW Mühleberg sind nicht gegen Sicherheitserdbeben SSE gesichert |
Unsere Argumentation in Einsprache und StellungnahmeAkteneinsicht: Ausserbetriebnahmekriterien: |
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