|
Vorwort |
2 |
|
|
0 |
Thesen |
3 |
|
1 |
Was ist denn Sicherheit? |
4 |
|
Es besteht Verdunkelungsgefahr |
4 |
|
|
Betriebssicherheit |
4 |
|
|
Vorsorgemassnahmen |
5 |
|
|
2 |
Umgang mit Gefahrentechnologie |
7 |
|
Überblick über technische Regeln |
7 |
|
|
Was ist Risiko? |
8 |
|
|
Strahlenschutz |
9 |
|
|
3 |
Technische Auslegung |
11 |
|
Normen |
11 |
|
|
"Störfälle" |
12 |
|
|
Kerntechnische Regeln |
13 |
|
|
Probabilistische Sicherheitsanalysen |
14 |
|
|
Stand von Wissenschaft und Technik |
15 |
|
|
4 |
AKW Mühleberg |
15 |
|
Von Anfang an ein Pannen-Werk |
15 |
|
|
5 |
Die grosse Gefahr |
18 |
|
Verletzung elementarer Regeln |
18 |
|
|
GAU: das ist in Mühleberg der Super-GAU |
18 |
|
|
Erdbeben: Völlig ungenügender Schutz |
21 |
|
|
Schutz gegen Brand, Überflutung etc. ungenügend |
23 |
|
|
Fehlender Schutz gegen Flugzeugabsturz |
25 |
|
|
6 |
Internationale Kritik an der HSK |
26 |
|
IRRT-Mission |
27 |
|
|
Richtlinien |
28 |
|
|
Regeln der IAEA |
28 |
|
|
Quellen |
30 |
Im März 2000 ist das neue "Kernenergiegesetz" in Vernehmlassung gegangen. Dieses soll eine Alternative bilden zu den beiden Atominitiativen (Ausstieg und Moratorium), welche 1999 eingereicht worden sind. Die Ausstiegsinitiative verlangt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Auch die Moratoriumsinitiative äussert sich zu den Betriebszeiten. Sie fordert das fakultative Referendum nach 40 Jahren Laufzeit eines AKW. - Demgegenüber bleiben die Zeiten im vorliegenden Entwurf zum Atomgesetz offen. Im Kommentar wird sogar folgendermassen argumentiert: "Andererseits ist es aus heutiger Sicht offenbar nicht ausgeschlossen, dass die Kernkraftwerke während mehr als 40 Jahren sicher betrieben werden können". Bei der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie SVA und bei den Betreibern werden sogar Zahlen von 60 Jahren herumgeboten.
Die Laufzeit-Diskussion ist seit einiger Zeit aktuell, besonders auch wegen der politischen Auseinandersetzung in der BRD. - Die rein politische Auseinandersetzung lässt das Risiko meistens ausser Acht. Wer das Atomrisiko als zu gross einstuft, kann nicht mehr um Übergangsfristen feilschen, sondern muss die technischen Stilllegungskriterien auf den Tisch bringen.
Diese Broschüre soll hierzu einen Beitrag leisten. Dabei lassen wir uns auf das schweizerische Regelwerk ein, obwohl dieses aus den Achtziger Jahren stammt und längst nicht auf dem Stand der Wissenschaft, geschweige denn der fortgeschrittenen Risikodiskussion ist. - Unsere Kernthese sei vorweggenommen: Eigentlich sollten in den technischen Bewilligungsregeln für ein AKW die Stillegungskriterien implizit enthalten sein. Doch in der Schweiz laufen AKW, obwohl sie diese Regeln klar nicht erfüllen. Aber die Behörden ziehen daraus keine Konsequenzen. Deshalb das Kuriosum im schweizerischen Atomrecht, dass die AKW Mühleberg und Beznau II immer nur provisorische und befristete Bewilligungen erhielten. Dies deutet auf extreme Unsicherheiten oder vielmehr auf eine Atomförderung der Behörden hin.
Wir möchten die Behörden und Betreiber dazu veranlassen, endlich über die Stilllegung nachzudenken - bevor es zu spät ist.
Bern, Juni 2000