Rad. Abfall im „Zürisee“


Pläne für eine Sanierung der Altlast Chemie Uetikon landseitig

Gedanken (radiologische Aspekte) zum anlässlich der Planauflage „Chance Uetikon, Umnutzung Betriebsareal Chemie Uetikon“ aufgelegenen Berichtes der Friedlipartner AG:

EVALUATION SANIERUNGSVARIANTEN STANDORT I.18-2 (LANDSEITIG)

Marco Bähler dipl. Euratom 5b, Uetikon – Update vom 19.Oktober 2024

1 Kritik am Verfahren:

1.1       Die Sanierung der Altlast seeseitig unterstand einer Umweltverträglichkeits-prüfung UVP, eine solche muss laut  Aarhus-konvention von der Öffentlichkeit begleitet und diskutiert werden können. An der Informationsveranstaltung des AWEL in Uetikon am 20. November 2023 wurde festgehalten: Seegrundsanierung, Arealentwicklung und Sanierung der Altlasten an Land müssen aufeinander abgestimmt werden. (Bild rechts)

Man kann mit Fug und Recht eine UVP mit Diskussion jetzt auch für die landseitige Sanierung fordern und zwar nicht erst wenn AWEL in Harmonie mit CPH und Bauherrschaft die verhältnismässigste dh billigste Lösung als die Beste auserkoren haben!

1.2       Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum Gemeinde und Kanton auf diese Art informieren. Kann man die vorliegende Evaluation nur kritisieren wenn man den Rechtsweg gegen das Bauvorhaben beschreitet, den Baurechtsentscheid anfordert und gleich zu Beginn willig ist, Geld auszugeben? Den Baurechtsentscheid habe ich angefordert; ich will nicht Karten aus der Hand geben bevor ich sie angeschaut habe. Akten zum Evaluationsverfahren sind angefordert…

1.3       Warum hat man den Entscheid Baurekursgericht nicht abgewartet ? Dieser Tage wird entschieden ob die in aller Heimlichkeit vom AWEL beschlossene Kehrtwende der Seegrund-Sanierungs-Methode (Überschütten anstatt Herausholen) rechtmässig abgelaufen ist.

2 Kritik an Prämissen der Sanierungskriterien

2.1       Seite 5 Sanierungsziel:

Als übergeordnetes Sanierungsziel für den Gesamtstandort wird definiert, dass die Schadstofffreisetzung durch Durchsickerung und der resultierende Schadstoffaustrag in den Zürichsee zu minimieren sind, insbesondere für den sanierungsauslösenden Parameter Arsen. Das vorliegenden Variantenstudium bezieht sich nur auf die Sanierung bzgl. Schutzgut Oberflächengewässer (Zürichsee). Die Sanierung bzgl. Schutzgut Boden ist nicht Teil des vorliegenden Variantenstudiums.“  (Hervorhebungen immer MB)

Unglaublich aber wahr: wie bereits bei der Sanierung Seegrund wird die billigste kurzlebigste „Lösung“ favorisiert. Unter dem Teppich lassen & Deckel drauf! Solches Negieren von langfristiger Verantwortung können wir nicht hinnehmen, das muss öffentlich diskutiert werden. 

            Als frisch ausgebildeter Strahlenschützer war ich mit meiner Studiengruppe in Huelva, Spanien. Dort Ist eine der grössten Säure- und Düngerfabriken Europas im Betrieb; mit massiven Umweltproblemen und der grössten Lungenkrebsinzidenz Spaniens.

Seit dieser Studienreise kenne ich die Radium und Uran-Problematik der Abfälle und habe mich als Bürger von Uetikon für die ebenfalls problematische Situation vor Ort interessiert. 

Als Beispiel die prekäre Situation bei einer fast gleichen, stillgelegten Fabrik in Rumänien.

Die Bestandesaufnahme einer NATO-Studie:

MONITORING_OF_ENVIRONMENTAL_FACTORS_IN_A_RADIOACTIVE_POLLUTED_AREA_IN_ROMANIA

2.2       Realitätsverweigerung in Sachen Anreicherung. Unbestritten unter Fachleuten: Die Herstellung von Phosphorsäure und Dünger aus radioaktivem Phosphatgestein bewirkt zwingend die chemische Trennung und Anreicherungen von Radionukliden aus der Uran238- Zerfallsreihe in den Abfallströmen.

CU hat sich in dieser Hinsicht stets unwissend gegeben; das AWEL sekundierte zuverlässig.

„Opfer“ dieser Realitätsverweigerung des AWEL war zb MARTI, der sich leider nicht selbständig informiert hatte. In den Submissionsunterlagen behauptete das AWEL: „Die radioaktive Aktivität wurde an 25 Proben gemessen und korreliert mit der Urankonzentration.“ Im Laufe der Seegrund-sanierung realisierte MARTI: die Aussage des AWEL war fundamental falsch. Es gibt keine Korrelation! AWEL-Lösung des Dilemmas: Überschüttung der Abfälle. Auch landseitig folgt die Radiumkonzentration NICHT der Urankonzentration. # siehe Notiz am Ende dieses Textes

2.3       Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung StSV im Jahre 2018 kam CPH und AWEL sehr gelegen: Hier wird ein neuer Begriff eingeführt: NORM.  Das ist eine Abkürzung aus dem englischen: Naturally Occurring Radioactive Material und bezeichnet erdgeschichtlich überall in Spuren oder zuweilen auch grösseren Mengen vorkommendes radioaktives Material. Im zugrundeliegenden amerikanischen Gesetz gibt es aber zum Begriff des NORM auch noch die andere Kategorie TENORM, will heissen Technologically Enhanced Radioactive Material.

Was wir hier in Uetikon geerbt haben ist eindeutig TENORM, nämlich chemisch konzentriertes radioaktives Material! In der Tat wäre in den USA unsere Altlast als TENORM klassiert.

„Leider“ gibt es dieses chemisch konzentrierte hochtoxische Material aber auf Verordnungsebene nicht, sondern nur handfest auf dem Gelände der ehemaligen Fabrik, im See und in Deponien.

Es wäre zu prüfen ob die Neufassung der StSV dem Strahlenschutzgesetz genügt!

2.4       Grosszügige Freigrenzen gelten seither für den Umgang mit NORM: war in der alten StSV die Freigrenze für Uran238 bei 20Bq/kg, für Radium226 bei 40Bq/kg, liegt die Freigrenze neu bei pauschal 1000Bq/kg, also 50 bzw 25 mal höher!

2.5       Bedingung für NORM: Als NORM darf ein radioaktives Stoffgemisch laut StSV nur dann bezeichnet werden, wenn alle Folgeprodukte („Töchter“) einer Zerfallsreihe, in unserem Fall der Uran238 Zerfallsreihe, im Gleichgewicht vorliegen. Das ist bei der CU-Altlast in aller Regel nicht der Fall, siehe 2.2. Es ist frivol, den radioaktiven Teil der Altlast verharmlosend als NORM zu bezeichnen. Ein Strahlenschutz-Experte (ex Kader BAG) im Auftrag des AWEL, wies vor der Revision der StSV zu Recht darauf hin dass erst zukünftige Rechtspraxis zeigen werde ob die Einstufung als NORM korrekt sei.

2.6 Natürlicher Gehalt an Uran und Radium in den See-Sedimenten: ca 15 Bq/kg.

2.7       Realitätsverweigerung in Sachen „nutzungsbedingte Belastungen“

Friedlipartner schreiben auf Seite 3 Ihrer Studie: „In den künstlichen Auffüllungen wurden sehr stark erhöhte Schwermetall-Gehalte nachgewiesen, welche vermutlich aus abgelagertem Pyritabbrand stammen.“

Es braucht keine Vermutungen: Die Fachliteratur zeigt klar dass die Herstellung von Schwefelsäure aus Pyrit zwangsläufig zu grossen Abfall-Mengen an Blei, Arsen, und anderen teils hochgiftigen Stoffen (zB Thallium) führt. https://digbib.bibliothek.kit.edu/volltexte/fzk/6617/6617.pdf

Friedlipartner nährt auf Seite 3 das Narrativ, die Altlast sei hauptsächlich Pyritabbrand:

„Es ergaben sich jedoch keine Hinweise auf relevante nutzungsbedingte Belastungen. Die Untersuchung zeigte somit, dass die Verschmutzungen im Untergrund nicht durch Produktionsprozesse, sondern durch die künstliche Auffüllung des Areals verursacht wurde.“

Eine nutzungsbedingte heisse Zone ist nach wie vor das Gebiet neben der teilsanierten Deponie Rotholz (ehemals KbS D.N1-3) wo radioaktives Material aus der Deponie unterirdisch nach Osten geflossen ist und zu Einbrüchen und Senkungen Im Terrain geführt hat. Dort lassen sich hohe Werte des giftigen Gases Radon messen. Bis zu 600Bq/m3 in der Halle 257. In einem oberflächennahen Schacht gar bis 3’000Bq/m3 (Referenzwert Sanierung ist 300Bq/m3)

            Auf Seite 14 wird behauptet: “Pyritabbrand mit max. 51’000 mg/kg As, 41’000 mg/kg Pb, 33’000 mg/kg Zn und weitere Schwermetalle. Angrenzende Seesedimente teilweise auch leicht belastet.“ Keine Rede von den langlebigen radioaktiven Altlasten aus der Düngerherstellung.

CU hatte, weil am billigsten, das hochradioaktive Rohphospat aus Marokko bevorzugt!

Nutzungsbedingte Belastung nahe Rotholz:

Im Mai 2021 hatte Friedlipartner dem AWEL geschrieben:

„Im Rahmen der Altlasten-Detailuntersuchung zeigte sich, dass der Perimeter des Standorts D.N1-3 im Vergleich zum KbS-Eintrag verkleinert werden sollte. Das Baufeld A1 würde den Standort D.N1-3 nicht mehr tangieren. Das AWEL schloss sich in der Besprechung vom 25. März 2021 der Beurteilung der FRIEDLIPARTNER AG an und stellte in Aussicht den Eintrag im KbS anzupassen.“ 

Der Eintrag wurde tatsächlich angepasst; der vermutlich grösste Hot-Spot war damit beseitigt.

Neuerdings bzw seit 2016(?) besteht auf dem angeblich wegen Grundbruchgefahr nicht sanierten , zum Rotholz -Deponie-Areal gehörigen Streifen A und Dwest eine sogenannte Dienstbarkeit: Der immer noch vergiftete Teil des Grundstückes wird jetzt zu einem mit Bauverbot belegten schmalen Geländespickel; eine sogenannt „naturnahe Fläche“.

2.8       Realitätsverweigerung in Sachen Hot-Spots

Noch 2019 fanden sich auf dem Gelände gemäss Dr. Von Moos Ag und Friedlipartner Hot-Spots.
Aber nun kommen Friedlipartner auf Seite 3 der aktuellen Studie überraschend zur Erkenntnis:
„Die Perimeter der Hot-Spots konnten mit der Untersuchung nicht abgegrenzt werden, da sich die Belastung innerhalb der Hot-Spots nicht grundsätzlich von der Belastung im Umfeld unter-scheidet und der Pyritabbrand in weiten Teilen des Areals eingebracht wurde.“

Fakt ist: Die produktionsbedingten (Phosphorsäure, Dünger) radioaktiven Anteile der Altlast sind völlig anderer Art als der Pyritabbrand und lassen sich vor Ort mit geeignetem Gerät nachweisen.

An mehreren Stellen auf dem Areal wurden in Bohrlöchern sehr hohe Dosisleistungen gemessen und/oder vermittels Gammaspektrometrie an Kernen hohe spezifische Aktivitäten an Radium festgestellt. Leider rücken bislang weder AWEL noch BAG die originalen Berichte der IM Sibold heraus, welche Bohrungen und Messungen – mit zT fragwürdiger Qualität – ausführte. IM Sibold behauptet zB, man habe Bohrlöcher an drei verschiedenen Tagen gemessen. Mehrmals wurden Serien von absolut identischen Messwerten rapportiert: statistisch unmöglich und nur mit Copy-Paste erreichbar!  Das müsste auch dem uns nicht bekannten Auftraggeber oder einem Amt oder spätestens Friedlipartner, welcher sich auf die Daten der IM Sibold abstützt, aufgefallen sein.

IM Sibold hat die Gamma-Strahlung in den Bohrlöchern in 30-cm- Schritten bis zu 180cm Tiefe ausgemessen, das ist gut! – von den Kernen aber nur Mischproben aus zwei Meter langen Abschnitten gezogen um nuklidspezifisch zu messen. Das hingegen ist schlecht, obwohl vom AWEL als „gemäss den Regeln“ bezeichnet. Warum ist das schlecht?

Erstens: man verliert die hohe räumliche Auflösung der Gammastrahlungs-messung (in welcher Schicht  befindet sich das Problem?)

Ein sicheres Vorgehen um radioaktive Schichten zu finden: Man scant die aufgeschnittenen Bohrkerne mit dem Kontaminationsmonitor. Von den gefundenen aktiven Bereichen werden dann Proben genommen und analysiert. So erhält man folgende Informationen: Was genau liegt in welcher Tiefe? Wie dick ist die Schicht? Es gibt professionelle Messgeräte mit welchen sehr tief in einem Bohrloch gemessen werden kann. Es gibt auch Bohrlochspektrometer mit denen man schon vor Ort erfährt welche Radionuklide wo in den durchbohrten Schichten liegen.  

Zweitens: Eine Mischprobe aus zwei Meter Kern wird durch Verdünnung der Daten eine zu niedrige Aktivität vortäuschen…Das Verfahren ist beliebt, vor allem in grenzwertigen Bereichen. 

2.8.1    Erstes Beispiel eines landseitigen HOT-SPOTS:

unmittelbar unten am Hafen südöstlich des Gebäudes C5 (Verwaltung/Labor?) nördlich von einem  hölzernen Bootshäuschen wurde die Kernbohrung  RKB 21-59 vorgenommen.

Resultat: 631 Bq/kg Uran 238, 786 Bq/kg Radium 226, 29 Bq/kg Uran 235.

Wenn man die Analyse des Kerns RBK 21-59 nur von der aktiven Schicht in rund 1,2 Metern Tiefe gemacht hätte und nicht mit einer zwei Meter umfassenden Mischprobe wäre man mit grösster Sicherheit über der famosen NORM- Grenze von 1000Bq/kg.

Friedlipartner hat von 54 Bohrlöchern die Gammastrahlung abhängig von der Tiefe aufgetragen, hier die auffälligsten Diagramme. Rote Markierungen und Gehalt Uran / Radium: MB

Eigentlich anschaulich, doch:

Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass nicht alle x-Achsen den gleichen Masstab verwenden! Die schon besprochene Bohrung RKB 21-59 zB wird mit anderem Massstab abgebildet als der Rest, optisch erscheinen dort die blauen Balken kürzer als sie im Vergleich zu den anderen Balken wirklich wären.  

2.8.2    Ein zweiter Hot-Spot RKB 21-63: Diese Bohrung befindet sich nördlich der Seestrasse,

Nr 95a, dort wo die „Kläranlage“ ist. Hier ist wohl während langer Zeit radioaktive Flüssigkeit nach unten versickert, mehrere meter tief in die Molasse hinein. Das ist eine „nutzungsbedingte Belastung“, welche Friedlipartner nicht sehen will, nicht sehen darf?

2.9       Die Qualität der radiologischen Abklärungen ist fragwürdig: Ende Juli/Anfangs August 2024 unternahm Friedlipartner (F) eine bislang letzte Bohrkampagne entlang der Ufermauer. Der Bohrmeister erklärte, ein Geologe von F werde nach Abschluss der Arbeiten kommen und die fein säuberlich aufgereihten und angeschriebenen Bohrkerne inspizieren. Ein Teil der Bohrkerne werde dann wohl direkt weggeworfen. Ich konnte das nicht glauben, aber er zeigte mir die Fotografie einer Abfallmulde voller Bohrkern-Material…Ich stellte eine Anfrage an F, ob ich die anstehende Triage begleiten könne mit meinem Kontaminationsmonitor. Die Anfrage wurde abgelehnt.

Später fand ich auf dem Gelände eine Abfall- Mulde mit viel Bohrkern-Material.

Mit dem Kontaminationsmonitor lokalisierte ich innert wenigen Minuten vier radioaktive Zonen von verschiedener Beschaffenheit, welche ich grob analysierte. Die zwei aktivsten Proben schickte ich dann nach Basel in ein Labor. Resultat links.

Man sieht sofort: Uran 238 und die wichtigsten Folgeprodukte sind auch hier nicht im Gleich-gewicht, was Voraussetzung für das Label „NORM“ ist. Leider habe ich keine Ahnung woher entlang der Ufermauer diese weggeworfenen Bohrkernfragmente stammen. Sie stammen von der letzten Bohrkampagne.

Die Probe „weisses Material“ enthält viel Uran 238, weit über der NORM-Befreiungsgrenze von 1000Bq/kg.

 Auf dem Plan welchen uns AWEL und Gemeinde im Herbst 2023 stolz präsentierten, siehe rechts, hätte ein ein solcher Wert rot unterlegt werden müssen!

Das AWEL vertritt auf Anfrage den Standpunkt, Friedlipartner habe die letzten Messungen freiwillig gemacht, darum habe es auch keinen Zugriff auf Resultate. Das BAG ist erfahrungsgemäss so desinteressiert, dass man es gar nicht erst anfragen muss. 

Es gibt also nach wie vor radioaktive HOT-SPOTS bzw Gebiete von sanierungsbedürftig hoher Aktivität (zB im Westen wo Radon in untolerierbar hohen Konzentrationen gemessen werden kann). 

Man muss sich fragen warum von gewissen Bohrkernen offiziell keine Radioaktivitäts-Messwerte vorliegen; manche Kerne existieren nur als Nummern.

Eine weitere Frage : wie kommt es dass viele Meter an Bohrkernen weggeworfen wurden, bzw weggeworfen werden durften?

Wo lagern all die nicht entsorgten Kerne? Gibt es eine Archivierungspflicht? Wer könnte einer unabhängigen Fachperson Messungen mit empfindlichen Geräten ermöglichen? Das AWEL stellte sich auf Anfrage quer und unsere Gemeindeverwaltung wollte mir sogar Geländeverbot erteilen, als ich im westlichen Teil des Fabrikareales hohe Radonkonzentrationen messen konnte.

Auch der Standort D.N1.4 wurde auf Wunsch von Friedlipartner vom AWEL zurückgestuft:   „Neu wird der gesamte Standort Nr. I.18-2 als sanierungsbedürftigbeurteilt. Die Standorte D.N1-1, D.N1-3 und der «Bereich RKB20-21» (auch als D.N1-4 bezeichnet) werden gelöscht bzw. in den Gesamtstandort I.18-2 überführt.“  Es gibt jetzt im Altlastenkataster keine auffälligen Regionen mehr. Das ganze Gebiet ist neu pauschal sanierungsbedüftig und „Versiegeln“ scheint zu genügen.

RKB20-21: von dieser Bohrung gibt es laut AWEL keine Messung der Radioaktivität. Das erstaunt, liegt doch in diesem Gebiet, wo der Badezugang geplant ist, ein Maximum an Radium nahe der Oberfläche im Seegrund, in der Nähe – aber tiefer unter Wasser – findet sich auch sehr viel Uran.

20 m östlich von der PSI-Probe 88 mit  dem Radium-maximum von 750Bq/kg wurden im Kern

CU 14-27  519mg Uran pro kg gemessen, das entspricht 6747Bq/kg. Dieser Kern wurde in 9,1m Tiefe entnommen und war nur 56 cm lang, das Uran liegt nahe der Oberfläche  bei 16-35 cm!“       

              

Stossend ist, dass  im Anhang 6 Friedlipartner „Ergebnisse Feststoffanalytik (Abfallrechtliche Klassierung)“ Messwerte für Radium konsequent fehlen und für Uran auch nur am Anfang der Tabelle sporadisch zu finden sind.

3          Auf Seite 55 der Studie finden sich Berechnungsmodelle welche die aufsummierten  Betriebskosten des Unterhaltes der Sanierungsvariante „Abdichtung mit Spundwand“ für 200 bzw 10’000 Jahre in die Zukunft berechnen:

Der Zeithorizont, während welchem die Sanierungsvariante betrieben werden muss, liegt prinzipiell in der Grössenordnung 10’000 Jahre, da es bei den heutigen Austragungsraten in etwa so lange dauern würde, bis alles Arsen vom Standort ausgewaschen wäre (vgl. [10]). Realistischerweise ist aber mit einem Betrieb von maximal wenigen hundert Jahren zu rechnen (später neue Technologien, andere Gesetze etc.)


Mit einer Betriebsdauer von 200 Jahren ergibt sich ein Barwert der Betriebskosten von ca. CHF 9 Mio.

Mit einer Betriebsdauer von 10’000 Jahren ergibt sich ein Barwert der Betriebskosten von ca. CHF 14 Mio.
10 Die Barwert-Berechnung wird oft auch als DCF-Methode bezeichnet (Discounted Cash Flow) und wird z.B. bei der Liegenschaftsbewertung angewendet, wobei die jährlichen Mietzinseinnahmen und Kosten eingesetzt werden.
11 Die zukünftigen Kosten wurden unter Anwendung einer Diskontierungsrate von 1% abgezinst, gleichzeitig wurde eine Teuerungsrate von 0.5% berücksichtigt. Bei der Wahl der Raten wurde die Rendite von Bundesobligationen als Diskontierungsrate und die Inflationsrate als Teuerungsrate berücksichtigt: Durchschnittliche Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen in den letzten 20 Jahren 1.046% (Datenquelle: SNB), durchschnittliche Inflation in demselben Zeitraum 0.5358% (Quelle: BFS). Die Gesamt-Diskontierungsrate beträgt somit ca. 0.5%.

4          Gegenüber den vielleicht etwas spekulativen Betrachtungen zu Zeit und Geld eine physikalische Tatsache welche sich dem Schicksal der Uranabfälle auf Gelände und Seegrund widmet:

https://www.wise-uranium.org/rup.html

Natural uranium (NU or Unat) refers to uranium with the same isotopic ratio as found in nature. It contains 0.711% uranium-235, 99.284% uranium-238, and a trace of uranium-234 by weight (0.0055%). Approximately 2.2% of its radioactivity comes from uranium-235, 48.6% from uranium-238, and 49.2% from uranium-234.

Initially, it only contains the uranium isotopes. Within a few days, Th-231 (U-235 series), and within a few months, Th-234 and Pa-234m (U-238 series) grow in. The activity then remains stable for more than 10,000 years.

After this time, Th-230 and all other decay products of the U-238 series, and Pa-231 and all other decay products of the U-235 series grow in.“ 

Gemeint sind hier zehn weitere ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, deren Aktivität sich zukünftig stetig zu derjenigen des Urans addieren wird. Die radioaktive Bedrohung durch die uranhaltigen Abfälle der CU wird also während der nächsten Million Jahre zunehmen, um dann nach einer Milliarde Jahren langsam abzunehmen; die Halbwertszeit von U238 ist 4,5 Milliarden Jahre.  Schliesslich, nach 45 Milliarden Jahren werden 999 Promille der wiederaufgebauten radioaktiven „Familie“ zu stabilem Blei 206 zerfallen sein. Die Zerfallsprodukte, besser Umwandlungsprodukte genannt, sind von unterschiedlicher Mobilität und Radiotoxizität. Polonium ist Kandidat als giftigstes Element auf unserem Planeten (Po210)

Aus diesen Gründen ist Uran – NORM im Gleichgewicht mit den Zerfallsprodukten – grundsätzlich im Erdinnern am Besten aufgehoben und man sollte nicht chemisch oder physikalisch eingreifen um Phosphorsäure oder Dünger, um Bomben oder Strom herzustellen.

Es ist wünschenswert, jetzt öffentlich und ergebnisoffen zu diskutieren was mit der Altlast zu geschehen habe, ohne sich von egoistischen und kurzsichtigen Kosten/Nutzen-Überlegungen leiten zu lassen. 

Geburt eines Tabus, aus anonymer aber verlässlicher Quelle:

Eines Morgens vor rund zwanzig Jahren wurden Kader von Polizei, Politik, Feuerwehr und weitere Führungskräfte zu einem informellen Treffen aufs Gelände der Chemie Uetikon zitiert. Man eröffnete ihnen, dass Uran gefunden worden sei. Es wurde vereinbart, darüber Stillschweigen zu bewahren um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen.  

#          Noch im Frühling 2023 schrieb ein renommierter Experte zuhanden des AWEL:

„Obwohl das im Merkblatt von 2018 bereits klar erwähnt wurde scheint es noch nicht überall angekommen zu sein, dass die chemische Aufbereitung des Rohphosphats zu einem ausgeprägten Ungleichgewicht in der Uranzerfallsreihe führt. U-238 dominiert in den Abfällen aus der Phosphorsäure-Produktion gegenüber dem Ra-226. Bei den Phosphorgips Abfällen ist es gerade umgekehrt.

Nachtrag 22. Oktober 2024:

Das Zürcher Baurekursgericht durchkreuzt (vorläufig) die Pläne des Kantons. Mit einer auf 163 Seiten begründeten Analyse kommt es zum Schluss, die Begründung für die (kostengünstigste) Lösung sei zu lückenhaft und könne die angestrebte Überschüttung nicht genügend rechtfertigen. Es wurden zusätzliche Sondierungen angeordnet, allerdings explizit nur mit chemischen Analysen des Bohrgutes.So wird eine massgebliche Altlast aus der Düngerherstellung, nämlich der Phosphogips NICHT erfasst! Dieser enthält grosse Mengen an Radium. Ist diese Auflage des Gerichtes ein angeordnetes Wegschauen ??

Nachtrag Dezember 2024:

Ich wurde Zeuge als Friedlipartner (F) Ende Juli zusätzliche Bohrungen in Ufernähe vornahm, siehe oben Punkt 2.9.

Interessant ist, dass das AWEL bei Friedlipartner darum bat, die ufernahen Kerne analysieren zu lassen, weil:

Entlang der Ufermauer gibt es Bereiche mit lückenhafter Kenntnis der Belastungssituation. Um die Kenntnisse hinsichtlich des Sanierungs-projekts zu erweitern, empfehlen wir, in diesen Bereichen chemische Analysen des Bohrguts vorzunehmen. Dies insbesondere bei … RKB10.

Das AWEL machte F auch darauf aufmerksam,dass zusätzliche Bohrungen bewilligt werden müssten. Die oben erwähnte RKB 10 wurde aber nicht am projektierten und bewilligten Standort RKB10 durchgeführt. Dieser ist von Brombeer-Gestrüpp überwachsen und leicht erschwert zugänglich. Gebohrt wurde 30 Meter westlich an einem gut erreichbaren Ort. Als ich etwas irritiert das AWEL nach der Bewilligung für diese Bohrung bat, erhielt ich folgende Antwort:

Es kommt immer wieder vor, dass eine Sondierung geringfügig verschoben wird. Grund dafür können Zugang, Werkleitungen etc. sein. Die Koordinaten der ausgeführten Bohrung werden korrekt erfasst und dies auf dem Bohrprofil vermerkt. Eine geringfügige Verschiebung erfordert kein neues Bohrgesuch/Bewilligung. Das ist gängige Praxis.“

Ich überprüfe nun, ob eine Verschiebung um 30m tatsächlich so geringfügig ist wie mir das AWEL versichert. Unmittelbar beim bewilligten Standort konnte ich hohe Radon-Konzentrationen in der Luft messen,was ein untrügliches Zeichen für viel Radium im Boden ist. Der tatsächlich ausgewählte Bohr-Standort liegt im bereits sanierten Teil Rotholz… 

16. Dezember Marco Bähler Uetikon


Radioaktiver Abfall im „Zürichsee“

(August 2024 „Fokus Anti-Atom Info 19“)

Radioaktive Altlasten einer Chemiefabrik – fragwürdige Sanierungspläne, die Verantwortlichen werden von den Behörden geschont.

Abbildung 5: Der Seegrund vor der Fabrik, links die historische Rutschung von 1356.  (Aus geologischer Sicht vorgestern…)

Im See und an Land vor Uetikon an der Goldküste liegen grosse Mengen an hochgiftigen Stoffen wie Blei, Arsen, Kadmium, Thallium etc. 2012 war vom PSI bestätigt worden, dass die Phosphatdüngerherstellung auch Radium- und Uran- Abfälle erzeugte, mit hohen Konzentrationen auf dem Gelände und im Seegrund.

Die Chemie Uetikon (CU) hat den Betrieb in Uetikon eingestellt; Behörden auf allen Ebenen unterstützen die ChemiePapierHolding CPH aktiv bei ihrem Bestreben, mit der angeordneten Sanierung möglichst günstig davonzukommen: Die Kosten der Sanierung waren wichtigstes Kriterium bei der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten. Die Interessen des finanzstarken Konzerns werden höher gewichtet als die Gesundheit heutiger und zukünftiger Lebewesen.

Bei der öffentlichen Ausschreibung der Sanierungsarbeiten verschwieg das Zürcherische Umweltamt AWEL wichtige Fakten betreffs Radioaktivität – und der billigste Anbieter MARTI erhielt den Zuschlag für 16,5 Mio Fr.

Auch die Firma Eberhard hatte sich für die Sanierung beworben, betrieb aufwändige Nachforschungen und veranschlagte doppelt so hohe Sanierungskosten.  

MARTI begann im Frühjahr 2022 mit der Sanierung durch Absaugen der Kontamination.

Es wurde breit kommuniziert: „Alles wird herausgeholt“ vor dem 750 Meter langen Fabrikgelände.[1]

Von langer Hand wurde hingegen eine andere Lösung vorbereitet:  Im Januar 2022 verfügte das AWEL die teilweise Überschüttung mit 30’000 Kubikmetern Kies! Diese Verfügung wurde auch der Gemeinde Uetikon zugestellt, aber nicht publiziert. Noch bis im Januar 2023 wurde der Schein aufrechterhalten, man werde bis auf eine Zone unmittelbar anschliessend der Ufermauer alles Gift absaugen, konditionieren und in geeignete Deponien verbringen.

Abbildung 6: Flugblatt (Vor- Rückseite)

Da Überschüttungen im See eine Umweltverträglichkeitsprüfung benötigen, mussten im Januar 2023 auf der Gemeinde Uetikon entsprechende Pläne aufgelegt werden. Das wurde von einem Bürger bemerkt, welcher sich schon vorher bei der Gemeinde um Unterlagen zur Sanierung bemüht hatte und abgewimmelt worden war.  Zum Glück gibt es eine überparteiliche Gruppe von kritischen Uetiker Menschen, an die er sich wandte:

Die „Lobby für Uetikon“ fokussierte den entstehenden Widerstand und sammelte mit einem Flugblatt Geld für eine Anwaltskanzlei, es kamen über 30’000 Fr zusammen!

Obwohl die “Lobby für Uetikon“ bei der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte vom Gemeinderat behindert und verunglimpft wurde, konnte im Juni 2023 der Rekurs gegen die laut BAFU-Richtlinien unzulässige Sanierungsmethode eine Klage beim Kantonalen Baurekursgericht eingereicht werden.  Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.[2]

Wie kamen die radioaktiven Stoffe überhaupt in die Altlast?       

1) Warum sind radioaktive Stoffe in der Altlast?

Zwei «Generationen» von Altlasten können unterschieden werden: Die älteste, oft dickste Schicht geht auf die Herstellung von Schwefelsäure zurück. Aus Pyrit (Schwefelkies) gewann man Schwefel. Der sogenannte Pyrit-Abbrand wurde zur Gewinnung von weiterem Bauland aufgeschüttet. Dass der Pyrit-Abbrand Gifte enthielt, war den Gründer- Generationen Schnorf wohl noch unbekannt. Später wusste man aber: in den Schüttungen ist neben Arsen und Blei auch das starke Gift Thallium enthalten. DIESE Altlast ist Baugrund unter grossen Bereichen des Areals!

Herstellung von Phosphorsäure und Dünger führte zur zweiten Generation Abfall: Das am billigsten aus Marokko erhältliche Rohphosphat- Gestein enthielt ursprünglich 600 bis 3000 Becquerel Uran pro Kilogramm (Bq/kg, siehe Anmerkung). Das Uran war im Gleichgewicht mit all seinen 14 radioaktiven Zerfallsprodukten, inklusive Radium, mit schliesslich stabilem Blei am Ende der Zerfallskette. Alles fest im Muttergestein eingeschlossen, biologisch nicht verfügbar. Dieses Gestein wurde in Uetikon zermahlen, in Schwefelsäure aufgelöst und verarbeitet.

2) Konzentration von Uran

Bei der Verarbeitung zu Dünger zB Superphosphat reicherte sich der Urangehalt bis auf 4000 Bq/kg an, weil zwischen Phosphor und Uran eine hohe chemische Anziehungskraft besteht. (Chemische Anreicherung, nicht zu verwechseln mit der Isotopen-Anreicherung für Reaktor und Bombe.)

3) Konzentration von Radium

Im Phosphogips wird Radium konzentriert, auf bis zu 5000 Bq/kg. Neben Dünger wurde aus dem Rohphosphat auch Phosphorsäure hergestellt, dabei fiel radiumhaltiges Calciumsulfat an, auch Phosphogips genannt. Zunächst konnte dieses, das noch mit Phosphaten verunreinigt war und intern «Supergips»genannt wurde, der Landwirtschaft als schwacher Dünger verkauft werden. Mit zunehmender Produktionsmenge konnte auch der Supergips nicht mehr verwertet werden, er wurde auf Anordnung des AWEL, auch gegen den Willen der örtlichen Behörde und der Bevölkerung, in Deponien eingelagert. Die entstehenden Umweltprobleme wurden allerdings unterschätzt: Die Phosphate wurden ausgewaschen und gelangten in die Gewässer.

4) Uran und Radium als NORM deklariert

Trotz der Konzentrierung von Uran und Radium in Produkten und Abfall der Chemie Uetikon CU, profitieren CU, CPH und      AWEL von einer Neufassung der Strahlenschutz-Verordnung im Jahre 2018. So heisst der radioaktive Abfall neu «NORM», englisch für «Naturally Occurring Radioactive Material». Das AWEL schrieb in den Submissionsunterlagen, das zu beseitigendes Material werde natürliches Uran enthalten, aber hauptsächlich in Konzentrationen von unter 1000 Bq/kg. Solches Material würde sich als «NORM» unproblematisch «entsorgen» lassen. Nach der alten Verordnung wäre die Freigrenze für Radium bei 40 Bq/kg gelegen; nicht bei 1000! Das AWEL schrieb weiter, die Radium-Konzentrationen («Radioaktivität») würde den Uran-Konzentrationen folgen; obwohl bekannt war, dass dies NICHT der Fall ist.

5) Probleme mit dem radioaktiven Material

Das führte für MARTI zu unvorhergesehenen Problemen da Radium und seine Zerfallsprodukte, im Gegensatz zu Uran mit seinen unmittelbaren Zerfallsprodukten, sehr energiereiche durchdringende Gammastrahlen aussendet. Überdies zerfällt Radium in das problematische radioaktive Gas Radon. Aus Erfahrungen bei der Sanierung Rotholz war intern bekannt, dass die «Entsorgung» problematisch werden könnte, erschwerend kam dazu, dass die Umgangsbewilligung des BAG nur für Natur-Uran ausgestellt worden war; Export nicht erlaubt.

Der Zugang zu zwei Dokumenten welche hier eventuell mehr Klarheit schaffen könnten, wurde vom AWEL verzögert und erschwert: „Da eine Anhörung der ARGE Marti im Sinne von $ 26 Abs. 1 IDG nötig war, wird die Bearbeitung des Gesuchs noch etwas Zeit beanspruchen. Wir sind momentan mit der Redaktion des Entscheids beschäftigt. Zudem teilen wir Ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit, dass für die Bearbeitung des Gesuchs Gebühren in Höhe von einigen hundert Franken anfallen werden.“    Nachtrag: Inzwischen hat das Baurekursgericht das AWEL aufgefordert, die Dokumente unzensiert freizugeben und wir haben sie nach Monaten erhalten.

6) Ist die Bezeichnung NORM korrekt?

Es ist nicht abschliessend gerichtlich geklärt, ob Uran und Radium auch als «NORM» bezeichnet werden dürfen, wenn sie in hohen Konzentrationen und nicht im natürlichen Gleichgewicht vorliegen. (Wie zB in einer Mineraliensammlung oder in einem Stück Uranerz) Ob die neue Strahlenschutzverordnung in dieser Hinsicht dem Strahlenschutzgesetz genügt, ist eine interessante Frage, war aber in diesem Rekurs kein Thema.
In den USA werden die Abfallprodukte der Phosphordünger-Industrie laut der Umweltschutzbehörde EPA nicht als NORM bezeichnet, sondern als «TENORM». (technisch konzentriertes natürlich radioaktives Material) Das beschreibt genau die Situation der radioaktiven Stoffe in unserer Altlast! 

7) Vergleich natürliche / industrielle radioaktive Stoffe im Seegrund

Um die hohen Radium– und Urankonzentrationen in der Altlast besser zu verstehen: Der natürliche Untergrundpegel an Uran und Radium in Zürichsee-Sedimenten beträgt ca. 15 Bq/kg. Gemäss Analysen des Paul-Scherrer-Institut (PSI) vom Jahre 2012 wurde die höchste Radium-Konzentration von 750 Bq/kg im obersten Meter der Probe ZH 88 gemessen; unmittelbar vor den neu geplanten Terrassen mit Seezugang.
Man müsste hier also nicht sehr tief abtragen um bereits eine hohe Wirkung zu erzielen. Nun soll dieser problematische Teil der Altlast aber durch Überschüttungmit Kies «unschädlich gemacht» werden. Man schafft sich so eine noch schwerer zu sanierende Neulast, welche abrutschgefährdet ist und das Trinkwasser verseuchen würde!

Die Uran-Konzentrationen in den Ufernahen Zonen sind relativ gut bekannt, es existieren viele Messwerte. Hingegen wurden nur wenige Bohrkerne auf Radium analysiert. Das AWEL war der fragwürdigen (von der CU übernommenen?) Annahme, dass das Uran im Gleichgewicht mit seinen Zerfallsprodukten (z.B. Radium) vorliegen würde. Das ist aber nur beim unverarbeiteten Rohphosphat aus Marokko der Fall! Dieses enthält im Gegensatz zu Phosphat anderer Herkunft relativ viel Uran und seine radioaktiven Folgeprodukte. Im Seegrund hingegen korrelieren die Uran- und Radium-Konzentrationen nicht; MARTI war von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

8) Wann wurde die Altlast radioaktiv?

Wünschenswert wäre die Bestimmung des Alters der giftigen Schichten! Es gibt Marker in den Sediment-Schichten, wie z.B. Atombomben-Fallout und den Cs137- Fallout von Tschernobyl, eventuell hat auch Fukushima einen Marker hinterlassen. Es gibt wohl auch andere nicht-radioaktive Marker.
Dann könnte man wahrscheinlich in Erfahrung bringen, wann der letzte Eintrag von radiumhaltigen Abfällen erfolgte…Nachtrag: Inzwischen wurde bekannt, dass tatsächlich eine Schicht mit Chernobyl-Cäsium gefunden wurde; eine zeitliche Zuordnung der Radium-Schichten wurde versäumt.

(Die Untersuchung eines Bohrkernes mit Autoradiografie und Kontaminationsmonitor durch Private lehnte das AWEL ab.) 

9) Primärliteratur, verfügbar ETH-Bibliothek und „Library Genesis“

9a Literaturauszug  „Mine wastes characterization, treatment and environmental impacts Lottermoser, Bernd G. Berlin: Springer, 2010“:

Phosphogips wird in den meisten Fällen direkt neben den Produktionsanlagen für Phosphordünger gelagert (Lottermoser, 2010). Wie erwähnt treten potentielle Umweltschäden meistens in der Umgebung der Minen und Produktionsstätten auf. Phosphogips enthält oft Schwermetalle und radioaktive Elemente.  

Für die Gefahr von Umweltschäden ist besonders zentral, dass verschiedene Schwermetalle und Radionuklide im Phosphogips mobiler als in Gesteinsform sind. Ausserdem sind sie im Gegensatz zur Gesteinsform oft an organische Komplexe gebunden. Dadurch können diese Stoffe einfach ausgewaschen werden und sind überdies bioverfügbar, wodurch sie von Lebewesen aufgenommen werden können“.

9b R. Pérez-López: «Changes in mobility of toxic elements during the production of phosphoric acid in the fertilizer industry of Huelva (SW Spain) and environmental impact of phosphogypsum wastes»

10) Auf Überschüttung gewachsene Pflanzen

Die Expertengruppe von Greenpeace international besuchte nach der Strahlenschutzausbildung 2004 das oben erwähnte HUELVA. Dort ist eine der weltgrössten chemischen Fabriken, welche auch Dünger herstellte. Eine riesige Deponie von Phosphogips ist mit einer Überdeckung von einem Meter Ton «gesichert»; darauf wachsen Pflanzen. Eine dieser Pflanzen wurde analysiert: Die Pflanze war radioaktiv geworden! Sie hatte Blei 210 und Radium 226 durch die Überdeckung hindurch aus dem Deponiekörper geholt.

Pb210: 135+-26Bq/kg, Ra226: 73+-5Bq/kg. Die Radioaktivität dieser Pflanze wäre nach alter Strahlenschutzverordnung über der Freigrenze! 

11) Rotholz: kann noch nicht als saniert gelten!

Der Gemeinderat hatte nach einem Spendenaufruf die Lobby diffamiert und stellte mehrere unzutreffende Behauptungen auf, eine davon: «Die ehemalige Deponie „Rotholz“, auf dem Gemeindegebiet Meilen, ist vollständig saniert worden.»
Tatsache ist: Das am höchsten kontaminierte Erdmaterial der landseitigen Deponie wurde zwar entfernt, aber von den gesamt 24’000 Tonnen des Aushubes sind immer noch 10’000 Tonnen an einem unbekannten Ort zwischengelagert, weil auch dem AWEL unklar ist, wohin damit.

Zitat AWEL: «Das bei der Sanierung Rotholz angefallene Aushubmaterial wurde entsprechend der Belastung verschiedenen Entsorgungswegen zugeführt. Insgesamt fielen rund 24’080 Tonnen Material zur Entsorgung an.

•  1570 t  Thermische Verwertung
•  3160 t  Deponie Typ B
•  4550 t  Deponie Typ E
•  4800 t  Untertagedeponie Ausland
• 10’000 t genehmigtes Zwilag Entsorgung in Abklärung» (laut BAG sind dies sogar 12’500 t)

Im Dezember 2022 erkundigten wir uns beim AWEL nach dem Gehalt an Radium und Uran in den obengenannten Chargen. Das AWEL verwies ans BAG, welches schrieb:

«Gerne bestätigen wir Ihre Anfrage. Da uns die verlangten, vollständigen Informationen aktuell nicht vorliegen, werden wir diese vom Bewilligungsinhaber der Sanierungsarbeiten (KIBAG) einfordern. Sobald uns die verlangten Resultate der Aktivitätsbestimmungen vorliegen, werden wir Ihnen diese zustellen, vorausgesetzt dass der Inhaber der Weitergabe zustimmt. Falls diese Zustimmung nicht vorbehaltlos erteilt wird, müssen wir den Bewilligungsinhaber vorerst darüber informieren, dass wir ihn ansonsten im Rahmen des BGÖ-Verfahrens anhören werden und er sich dort über die Herausgabe der Information äussern kann.»

Diese im Rahmen von Einsichtsgesuchen ungewöhnlich schwierige Beschaffung von Daten bekräftigt den Anfangsverdacht vom letzten Herbst, dass die Sanierungs-Probleme und das Ändern der Methode mit den radioaktiven Stoffen in der Altlast zusammenhängen könnten.

Es ist vor diesem Hintergrund irreführend vom Gemeinderat, zu behaupten die Deponie Rotholz sei vollständig saniert.
Ein Teil der «Sanierung» ist vorerst nur eine Umlagerung der Giftstoffe. Immerhin aber sind die Giftstoffe auf dem Trockenen und nicht im Trinkwasserreservoir.

Nachtrag: Im Februar 2024 erhielten wir nach Intervention des Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB schliesslich vom BAG das unzensurierte Triagejournal der KIBAG, welche wie MARTI ebenfalls keine ganz weisse Weste hat. Dazu später mehr. Der Seegrund vor der ehemaligen Deponie Rotholz ist immer noch nicht saniert, – und warum schliesslich der schmale Landstreifen zwischen der ehemaligen Deponie und dem zur Sanierung ausgezonten Seegrund NICHT saniert werden muss, ist unverständlich: Wie soll denn das Gift in den See geraten sein? Laut Altlastenkataster des AWEL ist dieses Stück Seegrund belastet und sanierungsbedürftig. Radium, Uran etc. werden im Kataster nicht erwähnt…

12) Anmerkungen

Abbildung 7: Unterschiedliche Protokolle – gleiche Bilder!

Die Einheit Becquerel, abgekürzt Bq, ist die Mass-Einheit für die Aktivität an Kernumwandlungen (Zerfälle) eines Stoffes. Die natürliche Aktivität an Radium226 im See-Sediment beträgt 15Bq pro Kilogramm: 15Bq/kg.

Das heisst: jede Sekunde zerfallen in einem Kilogramm rezentem Sediment 15 Ra226 Atomkerne zu Radon 222, welche dann nach weiteren Kern-Umwandlungen zu stabilem Blei 206 werden. Nach 1600 Jahren würden im selben Kilogramm immer noch sieben bis acht Radium-Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden.
Könnte man die Aktivität von 15 Umwandlungen pro Sekunde hören, würde das einer Frequenz von 15 Hertz entsprechen. Das wäre ein fast unhörbar tiefes Knattern.
Ein Kilogramm Seesediment aus der Probe ZH11-88 mit 750 Bq/kg Radium, erhoben unmittelbar vor dem geplanten Seezugang, könnte man mit 750Hz pfeifen hören. Ein Fis, fünf Oktaven höher! Darum sollte man aus der Altlast keine Neulast machen, sondern sie soweit möglich entfernen.
Am besten, solange „Zeochem“ bzw. CPH existiert.[3]

Dass die lokale Behörde aus alter Tradition auch auf fragwürdige Weise zu „Ihrer Chemie“ hält ist beschämend, aber nachvollziehbar. Dass hingegen das kantonale Gesundheits- und Umweltamt AWEL sich derart schamlos hinter die Interessen der Chemie Uetikon und Ihrer Nachfolger stellt, ist ein Skandal. BAFU und BAG sind noch weiter weg….

Da mit der MARTI ein mit Umweltsünden vorbelasteter Konzern gewählt wurde, hätte das AWEL die Sanierungsarbeiten gründlich überwacht, würde man annehnmen…

Weit gefehlt: Wir wurden im August 2022 zu einem Gespräch ins AWEL eingeladen, um die unserer Ansicht nach unverhältnismässig schwierige Einsicht in Dokumente zu besprechen.  Auf die Frage, wer für die Qualitätskontrolle der Dokumentation der Sanierung zuständig sei, kam die Antwort, das sei MARTI.   Also vertrauten wir der Juristin und der Leiterin der Sanierung an, dass die amtlich vorgeschriebenen Probenahme-Protokolle von MARTI, welche wir erhalten hatten, schludrig seien und besser überprüft werden müssten.  Es erstaune sehr, dass wir scheinbar als erste auf diese Mängel gestossen seien!

Eine freundliche Bitte um bessere Aufsicht hatte beim AWEL keine Folgen: auch die nächste Serie von Probenahmeproto-kollen, welche wir erhielten, wies mehrere identische Fotos auf. Zwar war jetzt immer eine Kastenposition eingetragen, aber weiterhin fehlende Containerbezeichnungen, ein absolutes NO-GO angesichts der Beteuerungen wie solide, vertrauenswürdig und zuverlässig gearbeitet werde bei MARTI. (So jedenfalls, dass AWEL an einer Infoveranstaltung.) Ein Debakel angesichts der Pflicht zur Gewährleistung von Rückverfolgbarkeit der Altlasten-Chargen.  Aus den Rapporten von MARTI ergibt sich auch, dass manchmal Mischproben von weit voneinander entfernten Kasten-Standorten gemacht wurden. So kann man „elegant“ lokal kritisch hohe Werte im Durchschnitt „untergehen lassen!“  (Die KIBAG benutzte sogar NEGATIVE Dosisleistungen für ihre „Berechnungen“)

Als der Autor an der Informationsveranstaltung des AWEL in Uetikon die schludrigen Protokolle thematisieren wollte, wurde ihm vom Gemeindepräsident das Wort entzogen und als er den anwesenden MARTI- CEO persönlich mit den Papieren konfrontieren wollte, wurde er vom Co-CEO von GEOTEST abgedrängt. Frustriert verliess er den Saal.

Der stellvertretende Amtsleiter des AWEL, Balthasar Thalmann, nannte die Sanierung der Ewigkeits- Altlast im Trinkwasserreservoir Zürichsee ein „schönes Projekt“, ein Pionierprojekt. Das ist an Selbstüberschätzung nicht zu überbieten, denkt man an die verschiedenen gut dokumentierten Rutschungen des ufernahen Seegrundes, auch unmittelbar neben dem Chemiestandort. Bei einer Rutschung im Jahre 1955 war sogar Material unter einem Teil der Ufermauer in die Tiefe durchgerutscht. Diese Mauer ist sanierungsbedürftig, sie steht auf Holzpfählen, hat vielerorts Risse oder baucht sich.

Das AWEL will aber den ufernahen Bereich, wo z.B. Radium oberflächennah beim geplanten Seezugang liegt, nicht wie vorgesehen sanieren, indem das Gift entfernt wird, sondern überschütten, angeblich um die Mauer nicht zu gefährden.  Man vergegenwärtige sich, dass Radium sich kontinuierlich in radioaktives Radon, Polonium, Wismut und Blei wandelt… Halbwertszeit 1600 Jahre…

Das BAG schliesslich rückte erst nach einer Schlichtungsverhandlung beim eidgenössischen Öffentlichkeits-Beauftragten EDÖB die vollständigen Triageunterlagen der KIBAG, welche landseitig die Deponie Rotholz „saniert“ hatte, heraus.  Dabei erfuhr man, dass die Aufsichtsbehörde dieses amtlich verlangte Dokument erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erhalten und näher angeschaut hatte! Darum konnte der zuständige leitende BAG-Fachmann auch die auffällige Häufung der „Feldmessungen“ 99 bzw 999 (ohne Einheit, wahrscheinlich nano-Sievert pro Stunde) nicht erklären. Siehe Spalte M im Ausschnitt des umfangreichen Dokumentes, welches erst auf Intervention des EDÖB überhaupt zugänglich wurde.

Kein funktionierendes Dosisleistungs-Messgerät gibt wiederholt „999“ aus, die Messwerte schwanken statistisch; so etwas kann nur COPY-PASTE! (Grafik unten)

Abbildung 8; Protokolle mit Copy – Paste

Man kann diesen amtlich beglaubigten Unsinn kaum fassen, wird aber belehrt, dass das BAG sehr viele Baustellen beaufsichtige und auf der Basis von VERTRAUEN arbeiten müsse. Im Übrigen: das Amt müsse die Dokumente laut Gesetz auch nicht erklären, bloss zugänglich machen. Diskussion abgeschlossen, auch der EDÖB konnte mit Bedauern nicht weiterhelfen… weitere Fragen solle man der KIBAG stellen, welche in Folge weitere Auskünfte verweigerte. Wen wunderts, wird das nur teilweise sanierte Rotholz-Gelände von über 5000m2 doch seit kurzem als „Bauland-Bijou“ zum Verkauf angepriesen!

Deponieplätze sind rar, besonders für hochgiftige oder gar radioaktive Abfälle. Aber diese mit Kies überdeckt im Trinkwasser-Reservoir Zürichsee zu lassen scheint im Lichte der zunehmenden geologischen und klimatologischen Unsicherheit kein Pionierprojekt, so sehr es sich Millionäre, Aktionäre, Funktionäre und Weichköpfe auch wünschen. 

Im Herbst 2023 eröffnete das AWEL, dass auch landseitig die Situation neuerdings „schwieriger sei als bislang angenommen“, es sei aufgrund von ca. 70 Sondierbohrungen 2020 und 2021 klar geworden, dass viel mehr Arsen im Boden sei, welches in untolerierbarem Mass in den See ausgewaschen werde. Auch in radiologischer Hinsicht hat man Proben und Bohrlöcher analysiert.

Immerhin ist diesmal angegeben um welche Mess-Einheit es sich handelt, im gleichen Sondier-Loch wurde sogar an drei verschiedenen Tagen gemessen! Am 25. Januar 2021 hat man im Bohrloch RKB 21-1 sicherheitshalber nochmals gemessen und alle Messwerte mit Ausnahme des Untergrundpegels waren identisch. Auch diese „Messwerte“ sind in Wirklichkeit eine nur durch COPY-PASTE erklärbare und von der Öffentlichkeit bezahlte Schummelei.  (Untenstehende Grafik)

Notabene im Loch RKB 21-10 dasselbe Phänomen mit fingierten Messwerten. (Siehe Bild unten)

Das Loch RKB21-1 ist zugänglich auf dem Gelände, und noch nicht zugeschüttet. Wir haben dort Gammadosisleistungs-Messungen gemacht und konnten grössenordnungsmässig die Messungen der IM Sibold bestätigen. Zusätzlich wurde im Bohrloch ein Gammaspektrum aufgenommen welches Radium 226 und Folgeprodukte bestätigte.

Auch Radon 222 wurde Im Bohrloch und in der Umgebung gemessen:

Diese Radonmessungen konnten oft wiederholt werden; die Konzentrationen liegen regelmässig über dem schweizerischen Referenzwert von 300 Bq/m3. (Es gibt auch Regelwerke mit tieferen Schwellwerten, siehe Screenshot auf gegenüberliegender Seite)

Nebenstehend ein Messwert im Bohrloch, in der Halle 257 wurde mit über 600Bq/m3 das Doppelte des Referenzwertes gemessen. 

AWEL und BAG machen bis heute Anfangs Juli Schwierigkeiten, uns die vollständigen Unterlagen der oben erwähnten IM Sibold auszuhändigen. Das AWEL erhielt von uns zur Aufmunterung einen Text der NZZ von 2017.

Die Bundesgericht-Korrespondentin berichtete darin von einem Urteil über die zu gewährende Öffentlichkeit der AKW-Emissionen: „Es hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden… anstelle des Grundsatzes, dass amtliche Dokumente geheim zu halten seien, gilt nun der Grundsatz des freien Zugangs… dieses Einsichtsrecht ist laut den Richtern sehr weit gefasst und soll eine öffentliche Diskussion…ermöglichen. Eine „Popularaufsicht“ …muss auch da möglich sein wo es der Verwaltung… nicht angenehm ist“

Der AWEL-Jurist liess sich zwei Wochen Zeit und antwortete:

Nachdem wir Ihnen in den letzten 1.5 Jahren wohl über 100 Dokumente übermittelt haben und dafür einen äusserst erheblichen Zeitaufwand betrieben haben, ist mir nicht klar, was Sie mir mit dem Zeitungsartikel sagen möchten. Selbstverständlich gilt das Öffentlichkeitsprinzip auch im Kanton Zürich, auch wenn das von Ihnen erwähnte BGÖ für kantonale Stellen nicht direkt anwendbar ist. Trotzdem können wir Ihnen nicht immer alle gewünschten Dokumente ohne Weiteres zustellen, was einerseits mit unseren knappen Ressourcen (siehe § 25 Abs. 2 IDG) und andererseits mit eindeutigen rechtlichen Vorgaben (u.a. § 26 IDG) zu tun hat.“

Das AWEL reagiert häufig lange nicht, bzw. nur bei Wiederholen der Anfrage, wenn man Dokumente anfordert. Zudem hat das AWEL anfänglich, bevor wir einen „Status“ als Rekurrenten hatten, hohe Preise für Einsicht veranschlagt, was oft abschreckte. Später durfte man nur noch via unsere Juristin mit dem Amt kommunizieren, was unnatürlich Mehrkosten verursachte.

Mehrmals waren Dokumente über die rechtlichen Vorgaben hinaus eingeschwärzt oder unleserlich. Bei Plänen wurde die Legende gelöscht oder überdeckt et cetera.   Zensur verursacht „erheblichen Zeitaufwand“ aber wir finden es unfair, wenn uns das zum Vorwurf gemacht wird…

Das ehemalige Fabrik-Gelände ist im westlichen Teil, wo ein Grossinvestor sich mit Wohnungsbau verwirklichen möchte, uneben, es hat Spalten und Hohlräume unter dem Betondeckel. Man sieht, dass der schlammige Untergrund arbeitet und vielleicht „in den See abrutschen“ möchte, was er aber vorläufig nicht tut, weil die auf Stelzen stehende Ufermauer und der Blockwurf noch etwas Widerstand bieten. Man sieht immer wieder neue Zementflicken…

Draussen im See, vor der ehemaligen Deponie Rotholz ist im Altlastenkataster der noch nicht fertig sanierte Seegrund als kleines Quadrat eingetragen.

Belasteter Standort gilt als «Natur»

Es gibt hoffnungsvoll bunte Pläne für den zukünftigen Seepark Uetikon.  Laut diesen soll in dem nach wie vor kontaminierten westlichen Uferabschnitt folgendes entstehen: „Natur am See, Pionierfeld, Ruderalvegetation und Pioniergebüsch“.

Im Jahr 1967 wollte sich der damalige Fabrikdirektor Dr. Sigg angrenzend zum Rotholz eine Villa bauen lassen und liess sich durch das überwucherte Deponiegelände eine Schneise hauen, auf dass er freie Sicht auf die Berge habe.

Bereits 1967 stand am Zugang zum Rotholz eine Tafel, welche vor dem Betreten der Zone warnte:

Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu verdammt sie zu wiederholen.

Kürzlich wurde von der Gemeinde telefonisch mitgeteilt, dass Messungen durch Private auf dem Gelände nicht erwünscht seien, auf eine Schriftlichkeit wurde bisher verzichtet. Andernfalls wäre auch ein Arealverbot denkbar; es könne doch nicht jedermann mit Messgeräten auf dem Gelände herumschleichen! 

Uetikon, Juli 2024, MB dipl. Euratom 5B


[1] https://www.nau.ch/news/schweiz/in-uetikon-zh-aus-zurichsee-werden-chemie-altlasten-gepumpt-66236983

https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/seegrund-bei-uetikon-am-see-wird-saniert-00183230

https://cph.ch/de/cph-gruppe/im-fokus/2022/05/16/seegrund-vor-ehemaligem-chemiestandort-wird-saniert

[2] https://www.blick.ch/news/streit-um-giftige-altlasten-im-zuerichsee-gemeinde-uetikon-verbreitet-falsche-informationen-id18732398.html

[3] https://lobby-fuer-uetikon.org/2023/07/05/rekurs-eingereicht/comment-page-1/#comment-1329