Den einen (Beznau I und II) ist es zu heiss, die anderen (Gösgen) haben keine Betriebsfreigabe.
Das AKW Beznau musste aufgrund der hohen Temperaturen der Aare heruntergefahren werden. In der Gewässerschutzverordnung steht: Zum Schutz der Fische darf nach dem Einleiten des Beznau Kühlwassers die Temperatur in der Aare 25 Grad nicht überschreiten. Ist dies der Fall, so muss die Leistung der Reaktoren reduziert werden. Wenn die Temperatur länger als drei Tage über der Marke liegt, müssen die Reaktoren heruntergefahren werden. Gemäss Angaben der Strombörse eex bleibt das AKW bis zum 5.7.2025.



AKW Gösgen: Die Jahresrevision 2025 des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) verlängert sich. Das AKW hat technische Anpassungen getroffen und Rückschlagklappen im Speisewassersystem ausgetauscht. Dabei wurden neue Berechnungsmethoden eingesetzt. Diese zeigten, dass im Lastfall eines Rohrbruchs in einzelnen Bereichen des Speisewasser-Rohrleitungssystems im nicht-nuklearen Teil der Anlage Überlastungen bzw. Druckspitzen auftreten können. Das Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI muss nun die Nachweise des AKW Gösgen überprüfen bevor dieses eine Freigabe erhält. Gemäss der Energiebörse eex dauert dies voraussichtlich noch bis zum 11.07.2025. Erstaunlich ist dass diese Nachweise nicht im Voraus abgeliefert werden konnten. Ausgeführt ohne Nachweise und Überprüfung durch das ENSI?

Bildquelle: Broschüre Technik und Betrieb des KKG