Schon wieder müssen wir uns wehren gegen neue AKWs. Der Nationalrat hat sich nach einigem hin und her dem Ständerat angepasst und damit aus dem Kernenergiegesetz (KEG) das Verbot für neue Atomkraftwerke gestrichen. Dieses Verbot wurde 2017 im Rahmen der Energiestrategie 2050 in einer Volksabstimmung eingefügt. Bundesrat Rösti hat im Nationalrat erwähnt, dass diese Änderung nicht bedeutet, dass ein neues AKW gebaut wird, sondern nur die Möglichkeit dazu offenlässt. Er hat sich aber vehement gegen den Antrag gewehrt, dass zuerst die Finanzierung eines neuen AKW dargelegt werden muss bevor der Artikel gestrichen werde. Dies zeigt, dass künftige AKW ein grosses Finanzproblem haben.
Um diese Änderung rückgängig zu machen, müssen wir über ein Referendum einen Volksentscheid verlangen. Dazu benötigen wir 50’000 gültige Unterschriften. Wir, das sind verschieden Umweltverbände und Vereine, die sich gegen AKW wehren.
Der Stromverbrauch der Schweiz hat in den letzten 15 Jahren nicht zugenommen und liegt immer noch bei etwa 57 TWh. Da die Bevölkerung aber angestiegen ist, hat der Pro-Kopf-Verbrauch im gleichen Zeitraum um 20% abgenommen.
Der zukünftige Strommix muss erneuerbar sein. Die schweizerische Produktion des Stromes besteht aus 59 % Wasserstrom, 13% Photovoltaik und 28% nuklear, der natürlich nicht zu den Erneuerbaren zählt. Dieser Nuklearstrom hat eigentlich nur Nachteile. Er ist praktisch nicht regulierbar, hat eine konstante Leistung. Der Teillastbetrieb geht nur über das Absorbieren von Elektronen im Reaktor durch das Einfahren der Regulierstäbe oder mittels Borsäure. Der Uranabbrand bleibt dabei wie bei Volllast.
Der Wirkungsgrad eines AKW ist ohnehin schon sehr niedrig, da wie bei allen thermischen Maschinen, etwa zweidrittel der Energie an die Umwelt abgegeben werden (Dampffahne aus den Kühltürmen von Gösgen und Leibstadt, direkte Flusswassererwärmung in Beznau). Dies hat zur Folge, dass AKW zum Teil im Sommer gedrosselt oder abgestellt werden müssen. Auch beim abgestelltem AKW wird noch viel Kühlwasser benötigt, vor allem bei Kühltürmen, die bei kleiner Last nicht mehr funktionieren und somit in die direkte Kühlung übergehen. Das UVEK hat jetzt schon eine Ausnahmebewilligung erteilt für die Überschreitung der Flusswasserobergrenze von 25°, zum Schrecken der Fische.
Verschiedene Schritte für die gesetzliche Verbesserung unserer Stromversorgung wurden gemacht mit der Energiestrategie 2050 (2017), dem Klimagesetz (2023) und dem Elektrizitätsgesetz (2024). Somit brauchen wir diese Änderung des Kernenergiegesetzes nicht.
| Energiegesetz (EnG) | Abstimmung vom 21.05.2017 Ja Stimmen 58,2% bei 42,89% Stimmbeteiligung |
| Bundesgesetz vom 25.09.2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO₂-Gesetz) | Abstimmung vom 13.06.2021 Nein Stimmen 51,6% bei 59,7% Stimmbeteiligung |
| Bundesgesetz vom 30.09.2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) | Abstimmung vom 18.6.2023 JA-Stimmen 59,1% bei 42,54% Stimmbeteiligung |
| Bundesgesetz vom 29.09.2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) | Abstimmung vom 09.6.2024 JA-Stimmen 68,7% bei 45,42% Stimmbeteiligung |
AKW bringen uns weiter in die Abhängigkeit vom Ausland. Weder die Studien noch die Herstellung von AKW sind in der Schweiz möglich, nur bauseitig nicht aber bei der werden sich unsere Firmen beteiligen. Auch der Brennstoff Uran ist kein Inlandprodukt, er kommt zum Teil aus sehr fragwürdigen Ländern wie Kasachstan, Russland. Die Stromlücke wird sicher nicht vom neuen AKW überbrückt, deren Bauzeit viel zu lange dauert. Neue AKW-Technologien sind ein Phantasiegespinst, das noch immer keine Verwirklichung hat. Nur erneuerbare Energien können kurz- oder mittelfristig Strom liefern. Verschiedene Studien haben nachgewiesen, dass unsere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien möglich ist. Die Ende Juni dieses Jahres veröffentliche Studie der ETH Zürich (Kernkraft und das zukünftige Schweizer Energiesystem: Eine technisch-ökonomische Analyse basierend auf Modellresultaten) zeigt, dass neue AKW in der Schweiz zu teuer sind, eine staatliche Mitfinanzierung erfordern. Die verschiedenen Modelle zeigen, dass die Schweiz im Sommer Strom exportiert und im Winter importiert, also auch mit oder ohne AKW.

Die Abschätzung des Restrisiko ist immer schwierig, besonders bei AKW wo der Schaden sehr gross und langfristig ist. Ein Nuklearumfall wäre in der dicht besiedelten Schweiz eine grosse Katastrophe.
Die Lagerung der radioaktiven Abfälle ist ungelöst und wird es noch bleiben, da niemand mehrere tausend Jahre voraussehen kann und somit sind auch die Kosten unabsehbar.
Im Ukraine-Krieg haben wir auch festgestellt, wie gefährlich AKW sein können. In Tschernobyl haben russische Panzer die Erde aufgewühlt und radioaktive Isotopen wieder freigelegt.
Siehe:
Nukleare Risiken: Atomkraftwerke im Krieg und die Verhinderung Eines Atomkriegs | Basel Peace Office
Mit dem Unterzeichnen des Referendums bleibt der Weg offen, dass in dieser geforderten Volksabstimmung das Verbot vom Bau neuer AKW im Gesetz verankert bleibt. Bestelle hier deine Info- und Kampagnenmaterial:






