UVEK behandelt Erdbebenrisiko unseriös

Medienmiteilung der „Aktion Mühleberg stilllegen AMüs“

In einem Brief an Bundespräsident Moritz Leuenberger kritisiert die Aktion Mühleberg stilllegen (AMüs) das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als unseriös. Der Vorwurf gilt der juristischen Antwort auf ein Revisionsgesuch gegen die Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg.Die Aktion Mühleberg stilllegen (AMüs) ist mit dem Urteil des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu einem Revisionsgesuch gegen das AKW Mühleberg gar nicht zufrieden. Dieses Urteil sei juristisch nicht haltbar. AMüs gelangt deshalb heute in einem Brief an den zuständigen Bundesrat und Bundespräsidenten Moritz Leuenberger, den Entscheid des UVEK noch einmal gründlich zu prüfen. Im Gesuch der AtomgegnerInnen vom letzten September wurde die Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg wegen ungenügender Erdbebensicherheit angefochten. Gefordert wurde eine Nachrüstung und bis dahin eine vorsorgliche Stilllegung des AKW. Die Kritik galt dem fehlenden Schutz gegen grösste anzunehmende Erdbeben (SSE). Die-se sind nach der Mühleberg-Sicherheitsanalyse um 1,5 bis 9 mal wahrscheinlicher, als die schweizerischen Behörden in ihren Richtlinien bisher angenommen haben. Dies genügt, dass das SSE in eine andere Klasse von Unfällen ein-gestuft werden müsste. Für diese gilt ein strengerer Dosisgrenzwert von 1 Millisievert ausserhalb des AKW-Areals. Das SSE in Mühleberg würde diesen deutlich überschreiten, wie ein Gutachten der Nuklearbehörde HSK (Hauptab-teilung für die Sicherheit der Kernanlagen) schon 1991 gezeigt hat. Der Wert beträgt 1,6 Millisievert.

Urteil unbegründet auf die lange Bank geschoben

Ende Oktober 2000 schrieb das UVEK in einer juristischen Erwägung, dass die Stilllegung nicht begründet sei. Den Hauptvorwurf der mangelhaften Erdbebensicherheit behandelte das Departement nicht. Auf die Verletzung der Strahlengrenzwerte wurde ebenso nicht eingegangen. Das Urteil wurde ohne Begründung vertagt. Das UVEK liess lediglich verlauten, dass offiziell ein Auftrag zur Beurteilung der Erdbeben an den AKW-Standorten erteilt worden sei. „Die Ergebnisse dieser Arbeiten dürften etwa in zwei bis drei Jahren vorliegen“, schreibt das UVEK. Dies wird aber nicht als Begründung für fehlende Auflagen an das AKW Mühleberg aufgeführt. Das Erdbebenrisiko besteht schon heute, nicht erst nach einer Neubewertung in ein paar Jahren. AMüs rügt im Brief an Leuenberger aber nicht nur die inhaltliche, sondern auch die formelle juristische Behandlung des Gesuchs von Seiten des UVEK scharf.

Gemäss AMüs liegt im Urteil des UVEK eine klare „Ermessensunterschreitung“ vor:

Laut schweizerischem Atomgesetz muss zwar jeder Entscheid für den AKW-Betreiber zumutbar sein. Das heisst, die Behörden haben einen gewissen Ermessensspielraum. Dies soll aber kein Freipass sein für ungenügende Rechtssprechung. Die Erfordernisse eines seriösen juristischen Verfahrens sind einzuhalten. Dies ist aber im Urteil des UVEK laut AMüs nicht der Fall: Schon der Sachverhalt wird vom UVEK unvollständig und nicht objektiv dargestellt (es wird sogar nicht einmal festgehalten, wie die strittigen Erdbeben definiert und welche Wahrscheinlichkeiten dafür ermittelt worden sind). Auch das Gesetz wird nicht bezüglich Dosisgrenzwerten und Eintretenswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Unfallkategorien konsultiert. Kein Wunder, dass das UVEK den Sachverhalt nicht mit dem Gesetz vergleicht und darauf fussend Sanktionen prüft. Das UVEK müsste einen Entscheid begründen und den finanziellen Aufwand gegenüber dem Risiko konkret abwägen. Dies wird aber sträflich unterlassen.
AMüs muss das Verhalten des UVEK so interpretieren, „dass dieses den Sachverhalt entweder wissentlich unvoll-ständig und zum Teil falsch geprüft hat, oder dass es den Sachverhalt nicht verstanden hat. Beides zeugt aber nicht von grosser Seriosität.“

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert